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Internationaler Online-Handel: Konsequenteres Vorgehen gegen Umsatzsteuerbetrug

Positiv bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) die heutige grundsätzliche Einigung der Länderfinanzminister, konsequenter gegen Umsatzsteuerbetrug im grenzüberschreitenden Online-Handel vorzugehen.

"Wer in Deutschland Waren verkauft, muss dafür die korrekte Umsatzsteuer bezahlen. Das gilt auch im internationalen Online-Handel. Alles andere behindert den fairen Wettbewerb. Deshalb ist es höchste Zeit, dass die staatlichen Stellen dafür sorgen, dass Online-Händler aus Nicht-EU-Ländern ihre Umsatzsteuer hierzulande ordnungsgemäß bezahlen“, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. Jetzt gehe es darum, möglichst schnell konkrete Schritte einzuleiten und die Regelungen entsprechend anzupassen.

Der Verkauf ausländischer Waren findet oft über Internetplattformen statt, die für die Händler die Lagerung und den Versand der Ware übernehmen. Bisher wird für diese Verkäufe häufig keine Umsatzsteuer bezahlt. Das bleibt in vielen Fällen folgenlos, weil Verkäufer außerhalb der EU für die Steuerbehörden nur schwer greifbar sind. Der HDE fordert deshalb, dass die Plattformbetreiber als zentrale Koordinierungsstelle die Verantwortung für Geschäfte übernehmen, die über Ihre Plattform abgewickelt werden. Diese sollten dann kontrollieren, ob jeder Marktplatzhändler eine gültige Umsatzsteuer-ID besitzt und für nicht abgeführte Umsatzsteuer haftbar gemacht werden.