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#EU

  • Die EU-Verordnung zur Einschränkung von Geoblocking wurde am 6. Februar 2018 im Europäischen Parlament in Straßburg mit 557 zu 89 Stimmen bei 33 Enthaltungen angenommen. Die abschließende Annahme durch die Minister der Mitgliedstaaten gilt nur noch als Formsache.

  • Nach wie vor kritisch sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) die gestern vom EU-Parlament in Straßburg angenommene Geoblocking-Verordnung.

  • Der HDE hat eine Stellungnahme zum Kommissionsentwurf für eine e-Privacy-Verordnung vorgelegt. Der Kommissionsvorschlag würde unserer Einschätzung nach gravierende Einschränkungen der Werbemöglichkeiten für den Einzelhandel mit sich bringen.

  • Zunehmend kommen in Deutschland unsichere Produkte auf den Markt, die von Händlern außerhalb der EU an Verbraucher verkauft werden. Der Verkauf findet oft über Internetplattformen statt, die Abwicklung des Verkaufs erfolgt teilweise über in der EU ansässige Lager, sogenannte Fulfillment-Center (FCC). 

  • Die Verordnung (EU) 2018/302 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung – kurz: Geoblocking-Verordnung ist ab dem 3. Dezember 2018 direkt anwendbar und für Händler bindend.

  • Das Europäische Parlament hatte am 14. September 2017 den Bericht des zuständigen Berichterstatters Morten Løkkegaard (DK, ALDE) zum Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur „Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ angenommen. Nun hat der Rat der Arbeits- und Sozialminister nachgezogen und sich ebenfalls auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt.

  • Während des März-Plenums wurde vom Europäischen Parlament in Straßburg eine Verordnung über grenzüberschreitende Paketzustelldienste angenommen.

  • Ende 2017 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine „Verordnung zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte“.

  • „Angesichts der Dynamik der Veränderung müssen wir große Schritte wagen, um an die Spitze zu kommen. Wir wollen unser Land in allen Bereichen zu einem starken Digitalland entwickeln“, heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD.

  • Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass pauschale Plattformverbote grundsätzlich nicht vom Hersteller gerechtfertigt werden können, wenn der Hersteller gleichzeitig seine Produkte direkt über die (verbotene) Plattform vertreibt. Dies ist das wesentliche Ergebnis eines Gesprächs des HDE mit Vertretern der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission.