Ende 2017 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine „Verordnung zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte“.
„Angesichts der Dynamik der Veränderung müssen wir große Schritte wagen, um an die Spitze zu kommen. Wir wollen unser Land in allen Bereichen zu einem starken Digitalland entwickeln“, heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD.
Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass pauschale Plattformverbote grundsätzlich nicht vom Hersteller gerechtfertigt werden können, wenn der Hersteller gleichzeitig seine Produkte direkt über die (verbotene) Plattform vertreibt. Dies ist das wesentliche Ergebnis eines Gesprächs des HDE mit Vertretern der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission.
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