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Was bringt der Koalitionsvertrag für den digitalen Handel?

Was bringt der Koalitionsvertrag für den digitalen Handel?

„Angesichts der Dynamik der Veränderung müssen wir große Schritte wagen, um an die Spitze zu kommen. Wir wollen unser Land in allen Bereichen zu einem starken Digitalland entwickeln“, heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD.

Welche Maßnahmen auf diesem Weg zum "Digitalland" geplant sind und was diese für den digitalen Handel bedeuten, hat der der HDE in einer politischen Analyse zusammengestellt.

Die wichtigsten Punkte in der Kurzbewertung:

  • Zwischen den führenden globalen E-Commerce-Plattformen und dem kleinen und mittelständischen Fachhandel vergrößert sich die Wissenslücke hinsichtlich der Nutzung der Potenziale der Digitalisierung zunehmend. Der HDE begrüßt daher die Einrichtung eines „Kompetenzzentrum Handel“, welches praxisnahe Hilfestellung für kleine und mittelständische Einzelhändler anbietet. 
  • Der Einzelhandel braucht für die zunehmende Verknüpfung von Online- und Offline-Handel eine flächendeckende Breitbandversorgung. Den Ausbau von Gigabit-Netzen bis 2025 begrüßt der HDE, dabei sollten die vorgesehenen Gelder in den Ausbau des Glasfasernetzes fließen. Der entscheidende Punkt ist, dass die selbstgesetzten Ziele – im Gegensatz zur letzten Legislaturperiode – auch umgesetzt werden. Der vorgesehene Rechtsanspruch auf „schnelles Internet“ kann hier unterstützend wirken, jedoch greift er leider erst ab 2025.
  • Der HDE begrüßt uneingeschränkt die Pläne zur Ergreifung von Maßnahmen für eine gerechte Besteuerung der digitalen Wirtschaft sowie die Stärkung des Zolls zur effektiven Verfolgung von Steuerbetrug. Insbesondere die Schaffung gesetzlicher Regelungen zur Haftung von Online-Marktplätzen für Umsatzsteuerumgehungen von Marktplatzhändlern ist für ein level playing field im Handel unerlässlich. Auch wenn die neuen EU-Umsatzsteuervorgaben eine Steuerschuld von Online-Marktplätzen ab 2021 vorschreiben, wird schnellstmöglich eine nationale Übergangslösung benötigt, welche eine weitere Verschiebung von Marktplatz-Umsätzen zu steuerhinterziehenden ausländischen Händlern verhindert.
  • Der HDE teilt uneingeschränkt die Pläne zur Verhinderung des Missbrauchs des bewährten Abmahnrechts, insbesondere die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes. Eine langjährige HDE-Forderung wird damit aufgegriffen und kleine und mittelständische Unternehmen vor der Abmahnindustrie geschützt.
  • Das Bekenntnis im Koalitionsvertrag sich auf EU-Ebene für eine E-Privacy-Verordnung einzusetzen, die im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung die berechtigten Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Wirtschaft angemessen und ausgewogen berücksichtigt, wird ausdrücklich begrüßt. Nach dem jetzigen e-Privacy-Verordnungsvorschlag würden viele Geschäftsprozesse (z.B. effiziente Werbeschaltung, Optimierung des Shop-Aufbaus) erschwert oder unmöglich.
  • Der HDE unterstützt das Bekenntnis zum Weiterbestehen des anonymen Bezahlens mit Bargeld. Zugleich sollen richtigerweise die Möglichkeiten der bargeldlosen Zahlung erweitert werden. Leider bleibt das Bekenntnis generell und abstrakt. Es sollte sichergestellt werden, dass benutzerfreundliche, effiziente und kostengünstige Zahlungsarten zur Verfügung stehen, die den Sicherheitsansprüchen der Verbraucher genügen. Ein zügiger Ausbau des Instant Payment wäre zu begrüßen.
  • Der HDE sieht in Blockchain-Technologie großes Potential Lieferketten abzusichern und unterstützt daher die Entwicklung einer Blockchain-Strategie und eines angemessenen Rechtsrahmen für den Handel mit Kryptowährungen und Token. Vor dem Hintergrund, dass Lieferketten international sind, appelliert der HDE an die Politik, eine Regulierung des Handels mit Kryptowährungen nicht auf die Nutzung der Blockchain-Technologie zur Absicherung der Lieferketten auszudehnen.
  • Der HDE begrüßt das Ziel der Verwirklichung des einheitlichen digitalen Binnenmarkts, bisher haben die angestoßenen EU-Initiativen (in Summe) allerdings eher zum Gegenteil geführt. Solange in den EU-Mitgliedstaaten ein unterschiedliches AGB-, Kauf- und Gewährleistungsrecht gilt, wird es keinen einheitlichen Binnenmarkt für den Handel geben und supranationale Plattformen werden das für sie günstigste Recht wählen. Ein Beispiel ist Amazon, welches von Luxemburg sein EU-Geschäft betreibt und die im Vergleich zu Deutschland für einen Anbieter günstigeren AGB-Regeln nutzt.
  • Der HDE teilt die Position, dass Netzneutralität und diskriminierungsfreier Netzzugang entscheidend für das offene und freie Internet sowie für Teilhabe, Innovation und fairen Wettbewerb sind. Die vorgesehene enge Begrenzung und strenge Aufsicht von Ausnahmen ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Ausbreitung von Zero-Rating-Angeboten ein wichtiges Bekenntnis.
  • Gerade kleine und mittelständische Händler sind ungenügend auf die Gefahren von Cyberangriffen Der HDE unterstützt vor dem Hintergrund den Ausbau der Angebote des BSI und wird die Arbeit der Behörde als Multiplikator aktiv unterstützen.
  • Der HDE unterstützt die Förderung der IT-Sicherheit in verbrauchernahen Produkten durch die Entwicklung von IT-Sicherheitsstandards und -gütesiegel für internetfähige Produkte sowie die Aufstellung klarer Regeln für die Produkthaftung in der digitalen Welt. Bei der Ausgestaltung der beabsichtigten Regelungen ist entscheidend, dass der Hersteller unmittelbar für die Einhaltung der Vorgaben haftet. Händler können die IT-Sicherheit von Geräten in der Regel weder überprüfen noch beurteilen.
  • Der HDE unterstützt die digitale Ausstattungsoffensive beruflicher Schulen als Teil des Berufsbildungspakts sowie die vorgesehene Stärkung digitaler Kompetenzen in der beruflichen Bildung. Für die erfolgreiche Implementierung des neuen Ausbildungsberufs Kaufmann/-frau im E-Commerce müssen Berufsschullehrer geschult, entsprechende Lehrmaterialien erstellt und Berufsschulen technisch ausgestattet werden.
  • Gerade für kleine und mittelständische Händler stellen hohe Investitionskosten nach wie vor ein großes Hindernis für die Partizipation an den Möglichkeiten der Digitalisierung dar. Der HDE unterstützt die Einführung eines bundesweiten Investitionsprogramms „Digitalisierung des Mittelstands“.

 

  • Inwiefern die gesetzten Ziele in der Digitalpolitik erreicht werden, bleibt abzuwarten. Im Koalitionsvertrag ist zwar keine gebündelte Verantwortung der Digitalpolitik festgeschrieben, mit der neu geschaffenen Position von Dorothee Bär als Staatsministerin für Digitalisierung bei der Bundeskanzlerin wird die Steuerung digitalpolitischer Vorhaben aber dem Bundeskanzleramt übertragen. Eine Aufwertung des Bundestagsausschuss „Digitale Agenda“ ist bisher nicht vorgesehen. Er wird wohl weiterhin nur mitberatend an der Digitalpolitik mitwirken, während die Entscheidungen über digitalpolitische Themen in anderen Ausschüssen getroffen werden.
  • Die Bedeutung der Verhinderung von Diskriminierung in der digitalen Welt, insbesondere hinsichtlich Algorithmen- und KI-basierter Entscheidungen, wird mehrfach hervorgehoben und die Entwicklung von entsprechenden Gegenmechanismen angekündigt. Der HDE unterstützt das Ziel der Sicherstellung von Diskriminierungsfreiheit auch in der digitalen Welt. Der HDE hat jedoch Zweifel, dass dies im grenzüberschreitenden Internet durch nationale Regelungen geschehen kann. Es ist zu befürchten, dass nationale Regelungen am Ende zu einer Diskriminierung der in Deutschland ansässigen Unternehmen führen. Der HDE weist darauf hin, dass der bestehende Rechtsrahmen die Verbraucher sowohl vor unlauterem Verhalten und Irreführungen (UWG) als auch vor ungerechtfertigten Diskriminierungen (AGG) und uferloser Nutzung von Kundendaten hinreichend schützt.
  • Der HDE bewertet die vorgesehene Definition klarer Regeln für eine transparente Darstellung dynamischer Preisbildung für Verbraucher äußerst kritisch. Der HDE fordert, auf neue Informationspflichten zu verzichten, die in der Praxis nur schwer umsetzbar sind und damit die Freiheit der Unternehmer zur dynamischen Preisgestaltung unterhöhlen können. Die Autonomie des Unternehmens, den Preis selbst festzulegen, darf als elementarer Bestandteil einer freien Wirtschaftsordnung nicht angetastet werden.

 

  • Im Rahmen der Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Mitte 2020 ist eine Prüfung der Regelungen hinsichtlich Zukunftsfähigkeit und Effektivität vorgesehen. Diese ist grundsätzlich zu begrüßen, birgt aber auch die Gefahr, dass Pflichten für Unternehmen ausgeweitet werden und erneuter Anpassungsaufwand entsteht. In den nächsten Jahren muss die Schaffung von Rechtssicherheit bei der Anwendung der DS-GVO im Vordergrund stehen statt neue Unsicherheiten zu schaffen, sofern nicht lediglich Bürokratielasten für die Unternehmen abgebaut werden.
  • Der HDE unterstützt grundsätzlich eine effektive wettbewerbsbehördliche Aufsicht der Missbräuche von Plattformunternehmen. Es bleibt jedoch unklar, welche konkreten Ziele die Koalitionsfraktionen mit einer Verfahrensbeschleunigung und Neufassung der Marktabgrenzung im Hinblick auf die Plattformökonomie Mit der 2017 in Kraft getretenen 9. GWB-Novelle wurde das Kartellrecht an die Besonderheiten der Plattformökonomie angepasst. Der HDE vertritt die Auffassung, dass die Wirksamkeit dieser Neuregelungen in der praktischen Fusions- und Missbrauchskontrolle zunächst evaluiert werden sollte. Erst wenn dieser Praxistext belegt, dass weitere Defizite im Bereich der Marktabgrenzung bestehen, sollten weitere Neuregulierungen in Betracht gezogen werden.

 

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