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Der KI-Pakt der EU Kommission

Präsentation des KI-Pakts

Die EU-Kommission gab Ende September bekannt, dass über hundert Unternehmen zu den ersten Unterzeichnern des EU-Pakts für künstliche Intelligenz (KI) und seiner freiwilligen Verpflichtungen gehören. 

Am 1. August 2024 trat die KI-Verordnung in Kraft und die dort enthaltenen Vorgaben werden nun stufenweise anwendbar. Dabei werden einige Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und andere Bestimmungen erst am Ende einer Übergangszeit Anwendbarkeit finden. Ziel dieses KI-Paktes ist es nun, die Selbstverpflichtung von Unternehmen zu unterstützen, die Grundsätze der KI-Verordnung bereits vor deren Inkrafttreten anzuwenden. Er soll die Zusammenarbeit zwischen dem EU-Amt für KI und allen relevanten Interessengruppen, einschließlich der Industrie, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft stärken.

Mit den freiwilligen Zusagen zu dem KI-Pakt der EU werden die teilnehmenden Unternehmen dazu angehalten, sich zumindest zur Einhaltung von drei Kernmaßnahmen zu verpflichten. Diese sind die Befolgung der KI-Governance-Strategie, die Erfassung von Hochrisiko-KI-Systemen mit Ermittlung der KI-Systeme, welche nach der KI-Verordnung wahrscheinlich als hochriskant einzustufen sind und die Förderung der KI-Kompetenz und des KI-Bewusstseins des Personals sowie die Gewährleistung einer ethischen und verantwortungsvollen KI-Entwicklung.

Zusätzlich zu diesen Kernverpflichtungen machten mehr als die Hälfte der Unterzeichner weitere Zusagen, so etwa in Bezug auf die Gewährleistung der menschlichen Aufsicht, die Risikominderung und die transparente Kennzeichnung bestimmter Arten von KI-generierten Inhalten, wie Deepfakes. Es steht Unternehmen weiter offen, sich dem KI-Pakt anzuschließen.

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