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KI-Gesetz: EU-Kommission startet Konsultation zu Verboten und zur Definition von KI-Systemen

Mehr zur Konsultation

Das Büro für künstliche Intelligenz (European AI Office) bei der EU-Kommission hat eine Konsultation zu den künftigen Leitlinien für die Definition von KI-Systemen und die Anwendung von KI-Praktiken, die gemäß dem KI-Gesetz

unannehmbare Risiken darstellen, eingeleitet. Beiträge können bis zum 11. Dezember 2024 eingereicht werden. 

Die Leitlinien werden den zuständigen nationalen Behörden sowie den Anbietern und Betreibern dabei helfen, die Vorschriften des KI-Gesetzes über solche KI-Praktiken einzuhalten, bevor die entsprechenden Bestimmungen am 2. Februar 2025 in Kraft treten.

 

Teilnehmende

Das Amt für Künstliche Intelligenz

bittet die Beteiligten – etwa Anbieter von KI-Systemen, Unternehmen, nationale Behörden, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und die Zivilgesellschaft - um ihre Beiträge. Diese werden in die Leitlinien der Kommission zur Definition von KI-Systemen und verbotenen KI-Praktiken gemäß dem KI-Gesetz einfließen. Die Leitlinien sollen Anfang 2025 veröffentlicht werden.

Die rechtlichen Konzepte zur Definition von KI-Systemen und verbotenen KI-Praktiken sind im KI-Gesetz festgelegt. 

Im Rahmen dieser Konsultation werden zusätzliche praktische Beispiele von Interessengruppen gesucht, die in die Leitlinien einfließen und weitere Klarheit über praktische Aspekte und Anwendungsfälle schaffen sollen.

 

Weitere Informationen:

Daily News vom 13. November

Die Konsultation (wird im Laufe des heutigen Tages veröffentlicht)

Das Büro für künstliche Intelligenz (European AI Office)

KI-Verordnung

Hier geht es zum Originalartikel

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