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Neues aus Brüssel: Kommission leitet Verfahren gegen TikTok aufgrund von Wahlrisiken ein

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Überblick: Kommission leitet förmliches Verfahren nach dem Gesetz über digitale Dienste gegen TikTok wegen Risiken im Zusammenhang mit Wahlen ein

Die Kommission hat heute ein förmliches Verfahren gegen TikTok wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) im Zusammenhang mit den jüngsten Präsidentschaftswahlen am 24. November in Rumänien eingeleitet. Darin geht es um die Verpflichtung von TikTok, systemische Risiken im Zusammenhang mit der Integrität von Wahlen ordnungsgemäß zu bewerten und zu mindern.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Wir müssen unsere Demokratien vor jeglicher Einflussnahme aus dem Ausland schützen. Wann immer wir eine solche Einmischung vermuten, und insbesondere bei Wahlen, müssen wir rasch und entschlossen handeln. Nachdem wir ernste Hinweise darauf erhalten haben, dass ausländische Akteure sich mithilfe von TikTok in die Präsidentschaftswahlen in Rumänien eingemischt haben, prüfen wir nun gründlich, ob TikTok gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat, indem es diesen Risiken nicht entgegengewirkt hat. Es sollte absolut klar sein, dass in der EU alle Online-Plattformen, einschließlich TikTok, zur Rechenschaft gezogen werden.“

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht das Risikomanagement in Bezug auf Wahlen oder den gesellschaftlichen Diskurs im Zusammenhang mit

  • den Empfehlungssystemen von TikTok, insbesondere den Risiken durch eine koordinierte unauthentische Manipulation oder automatisierte Ausnutzung des Dienstes,
  • den Regelungen von TikTok in Bezug auf politische Werbung und bezahlte politische Inhalte.

Bei beiden Elementen wird die Kommission unter anderem untersuchen, ob TikTok den Risiken, die sich aus besonderen regionalen und sprachlichen Aspekten nationaler Wahlen ergeben, sorgfältig entgegengewirkt hat.

Sollten sich die Verdachtsmomente der Kommission als richtig erweisen, würden diese Mängel Verstöße gegen Artikel 34 Absatz 1, Artikel 34 Absatz 2 und Artikel 35 Absatz 1 des Gesetzes über digitale Dienste darstellen. Die Kommission wird diese eingehende Prüfung vorrangig behandeln. Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens greift dem Ausgang der Untersuchung in keiner Weise vor.

Diese Entscheidung, eine Untersuchung einzuleiten, beruht auf Informationen aus Geheimdienstberichten, die von den rumänischen Behörden freigegeben wurden, sowie auf Berichten aus anderen Quellen. Gegenstand der Untersuchung sind auch Analysen der von TikTok in den Jahren 2023 und 2024 vorgelegten Risikobewertungsberichte, die Antworten auf die Auskunftsverlangen der Kommission und von TikTok vorgelegte interne Unterlagen.

Die irische Medienkommission (Coimisiún na Meán) als Koordinator für digitale Dienste in Irland wird ebenfalls in die Untersuchung der Kommission einbezogen und ihr Fachwissen und ihre Analyse einbringen. Irland ist das Land, in dem sich die EU-Niederlassung von TikTok befindet.

 

Nächste Schritte

Nach der förmlichen Einleitung des Verfahrens wird die Kommission weiter Beweise sammeln und kann dazu beispielsweise zusätzliche Auskunftsverlangen verschicken, Überwachungstätigkeiten, Befragungen oder Inspektionen durchführen und Zugang zu Algorithmen verlangen. Mit solchen Auskunftsverlangen kann TikTok aufgefordert werden, Daten und Unterlagen vorzulegen, zu deren Aufbewahrung es aufgrund der von der Kommission am 5. Dezember erlassenen Aufbewahrungsanordnung verpflichtet ist.

Infolge der Einleitung eines förmlichen Verfahrens hat die Kommission nun die Möglichkeit, weitere Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen z. B. einstweilige Maßnahmen und Nichteinhaltungsbeschlüsse. Außerdem ist die Kommission befugt, von TikTok zugesagte Abhilfemaßnahmen zu den Streitgegenständen des Verfahrens anzunehmen.

Im Gesetz über digitale Dienste ist keine gesetzliche Frist für den Abschluss solcher förmlichen Verfahren festgelegt. Ihre Dauer hängt von mehreren Faktoren ab, so etwa von der Komplexität des jeweiligen Falles, der Bereitschaft des betroffenen Unternehmens zur Zusammenarbeit mit der Kommission sowie der Ausübung der Verteidigungsrechte.

Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens lässt zudem etwaige andere Verfahren unberührt, die die Kommission nach anderen Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste einleiten kann.

 

Hintergrund

Am 5. Dezember 2024 richtete die Kommission an TikTok eine Anordnung zur Aufbewahrung von Dokumenten und Daten, in der die Plattform dazu aufgefordert wurde, Daten über tatsächliche oder vorhersehbare systemische Risiken, die ihr Dienst für Wahlprozesse und den gesellschaftlichen Diskurs in der EU mit sich bringen könnte, zu sichern und aufzubewahren. Die Aufbewahrungsanordnung betrifft nationale Wahlen in der Europäischen Union zwischen dem 24. November 2024 und dem 31. März 2025.

Nach der am 19. Februar 2024 eingeleiteten und noch laufenden Untersuchung und der Untersuchung, die im August 2024 mit Verpflichtungszusagen abgeschlossen wurde, ist dies nun die dritte Untersuchung, die die Kommission gegen TikTok eingeleitet hat.

Am 30. April 2024 führte die Kommission ein Hinweisgeber-Instrument zum DSA ein. Das Hinweisgeber-Instrument (Whistleblower Tool) zum Gesetz über digitale Dienste gibt Personen mit Insider-Informationen eine sichere und die Privatsphäre schützende Möglichkeit, Informationen über schädliche Praktiken sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen anonym oder namentlich an die Europäische Kommission weiterzugeben.

Hier gibt es weitere Informationen zur Europäischen Kommission

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