Am 25.5.2018 wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft treten. Sie ist dann in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar anwendbares Recht und muss auch von Händlern berücksichtigt werden. Gleichzeitig tritt auch ein vollständig neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) in Kraft, mit dem nationale Spielräume ausgefüllt und notwendige Konkretisierungen der Verordnung vorgenommen werden.