Welche Veränderungen bringt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung? Durch das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weitestgehend ersetzt. Damit kommen auf Handels- und Dienstleistungsunternehmen wichtige Veränderungen zu, die eine intensive Beschäftigung mit den Details der komplexen Verordnung erfordern. Geschäftsmodelle müssen überdacht, sämtliche Datenverarbeitungen überprüft und neue administrative Verpflichtungen umgesetzt werden. Dies betrifft nicht nur „datengetriebene" Geschäftsmodelle, sondern auch und gerade mittelständische Unternehmen jeder Branche. Da die DS-GVO ab Ende Mai 2018 direkt und ohne weitere Übergangsfrist gilt, besteht für die Unternehmenspraxis bereits heute dringender Handlungsbedarf. Im Rahmen unserer Informationsveranstaltung stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen vor und geben praktische Handlungsempfehlungen, um sich und Ihr Unternehmen bestmöglich und rechtzeitig auf die neue Rechtslage vorzubereiten. Die Veranstaltungen fokussieren sich auf folgende Themenfelder: Als Referenten stehen Ihnen Herr Nils Gustke, Datenschutz-Experte der Gesellschaft für Personaldienstleistungen und Ralf Hellwig, Rechtsanwalt beim Handelsverband Nord zur Verfügung. Um Ihnen eine Teilnahme zu ermöglichen, bieten wir die Informationsveranstaltung an verschiedenen Orten an, und zwar am: 12. März 2018, 15.00 bis 17.00 Uhr in Rostock 13. März 2018, 09.00 bis 11.00 Uhr in Kiel 13. März 2018, 15.00 bis 17.00 Uhr in Hamburg Die Veranstaltung ist für Mitglieder des Handelsverbandes Nord kostenfrei.
Montag, 12. März 2018 - Montag, 12. März 2018, 15:00 - 17:00
Ort: Rostock
Kontakt: petersen@hvnord.de