cybersec.lunch #10: Die Fortschreibung des IT-Sicherheitsgesetzes – wie viel mehr Sicherheit haben wir schon erreicht, wie viel können wir erreichen? Das zentrale Vorhaben der Koalition zur IT-Sicherheit ist die Fortschreibung des IT-Sicherheitsgesetzes. Es beinhaltete bereits mit seiner „kleinen Reform“ im Mai 2017 die Pflicht für Unternehmen, ein regelmäßiges Berichtswesen gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einzuführen. Das BSI sollte wiederum „Vor-Ort-Teams“ einführen, welche den Betreibern kritischer Infrastrukturen, die erweitert definiert wurden, im Ernstfall schnell und unbürokratisch Hilfe leisten sollen. Derzeit wird im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) an der weiteren Fortschreibung des IT-Sicherheitsgesetzes gearbeitet, wobei weiter am Begriff der kritischen Infrastruktur und der Haftung von Unternehmen, sowie der Rolle des BSI gefeilt werden soll. Doch wie effektiv waren die bisherigen Anpassungen im IT-Sicherheitsgesetz? Was gehört jetzt in die Fortschreibung des IT-Sicherheitsgesetzes, hin zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0, wie es der Koalitionsvertrag nennt? Welche Rolle kann dabei das BSI spielen? Wo sind nationale Regelungen überhaupt zielführend oder brauchen wir eine internationale Strategie? Dr. Markus Dürig, Referatsleiter CI 1 (Grundsatz Cyber- und IT-Sicherheit) im Bundesministerium des Innern Moderation: Zeit: Mi. 14.11.2018, 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr. BITTE BEACHTEN SIE:
Mittwoch, 14. November 2018 - Mittwoch, 14. November 2018, 10:30 - 11:30
Ort: Berlin
Saskia Esken, MdB (SPD), Ausschuss Digitale Agenda, Ausschuss Inneres und Heimat, Berichterstatterin für das IT-Sicherheitsgesetz
Sascha Klettke, Leiter des Tagesspiegel Politik-Briefings Background Digitalisierung
Ort: Tagesspiegel-Haus, direkt am S Anhalter Bahnhof (Askanischer Platz 3, 10963 Berlin)
Ausnahmsweise müssen wir das „cybersec.lunch“ zum „cybersec.brunch“ machen und beginnen um 10:30 Uhr mit der Veranstaltung!