Ein Beitrag von Xenia Giese, Industry Executive Retail & Consumer Goods, Microsoft Deutschland GmbH
Das Smartphone entsperren, Fotosammlungen auf dem Handy nach Personen sortieren oder Schlangen an der Passkontrolle vermeiden: Viele Menschen nutzen Computer Vision in Form der Gesichtserkennung bereits für ihren Alltag. Und auch im Handel sind die Einsatzgebiete dieses Teilgebiets der Künstlichen Intelligenz (KI) inzwischen vielfältig: Neben der Nutzung bei der visuellen Suche und für kassenlose Stores können Retailer neue Bildverarbeitungs-Systeme u. a. für sich nutzen, um die Warenkörbe ihrer In-Store-Kunden zu analysieren oder ihnen passende Produkte zu empfehlen. In den USA, in Großbritannien und in China haben sich Gesichtsanalysen in Supermärkten zur Auswertung des Kaufverhaltens der Kunden ebenfalls weitgehend durchgesetzt. Hierzulande geht man deutlich kritischer mit der KI-gestützten Gesichtserkennung im öffentlichen Raum um. Im Fokus der Diskussionen stehen berechtigte Fragen wie: Was passiert eigentlich mit den erfassten Daten? Greift der Datenschutz? Und was darf KI überhaupt?
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