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Neues aus Brüssel: EU-Kommission stellt vorläufig fest, dass TikToks Anzeigenarchiv gegen den Digital Services Act verstößt

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Überblick: Kommission stellt vorläufig fest, dass TikToks Anzeigenarchiv gegen den DSA verstößt

Die Kommission hat TikTok über ihre vorläufige Einschätzung informiert, dass das Unternehmen der Verpflichtung des Digital Services Act (DSA) zur Veröffentlichung eines Anzeigenarchivs nicht nachkommt.

Ein solches Anzeigenarchiv ist für Forscher und die Zivilgesellschaft von entscheidender Bedeutung, um betrügerische Werbung, hybride Bedrohungskampagnen sowie koordinierte Informationsoperationen und gefälschte Werbung, auch im Kontext von Wahlen, aufzudecken.

Die Kommission stellte fest, dass TikTok nicht die erforderlichen Informationen über den Inhalt der Werbung, die von den Anzeigen angesprochenen Nutzer und die Zahlungsempfänger bereitstellt. Darüber hinaus ermöglicht TikToks Anzeigenarchiv der Öffentlichkeit keine umfassende Suche nach Werbung auf der Grundlage dieser Informationen, was den Nutzen des Tools einschränkt.

Die vorläufigen Feststellungen der Kommission basieren auf einer eingehenden Untersuchung, die unter anderem die Analyse interner Unternehmensdokumente, Tests der TikTok-Tools und Interviews mit Experten umfasste. Mit der Übermittlung der vorläufigen Feststellungen informiert die Kommission TikTok über ihre vorläufige Einschätzung, dass das Unternehmen gegen den DSA verstößt. Dies gilt unbeschadet des Untersuchungsergebnisses.

Hier gibt es weitere Informationen zur Europäischen Kommission

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