KI-Verordnung & KI-Service Desk – Orientierung für Unternehmen
Mit der neuen KI-Verordnung der EU gelten europaweit einheitliche Regeln für den Einsatz und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz. Ziel ist es, Chancen zu nutzen, Innovation zu fördern und zugleich Risiken zu minimieren – insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte.
In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle bei der Umsetzung. Sie hat mit dem neuen KI-Service Desk eine Anlaufstelle geschaffen, die Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Betriebe sowie Start-ups, praxisnah informiert und unterstützt.
Der KI-Compliance Kompass
Ein zentrales Angebot ist der interaktive KI-Compliance Kompass. Dieses Tool bietet eine erste Orientierung, ob und in welchem Umfang die KI-Verordnung für Ihr Unternehmen relevant ist. Es zeigt u. a.:
- ob Transparenzpflichten bestehen,
- ob ein System als Hochrisiko-KI oder verbotene Praxis gilt,
- welche Anforderungen an Governance, Normung und Marktüberwachung gestellt werden.
Wichtige Eckpunkte der KI-Verordnung
- Inkrafttreten: seit 2. August 2024 – vollständige Anwendung ab August 2027
- Zielgruppen: Unternehmen, Behörden und Organisationen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen
- Risikobasiert: Je höher das Risiko, desto strenger die Vorgaben
- EU-Zuständigkeit: Für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (z. B. große Sprachmodelle) ist die Europäische Kommission zuständig
Stimmen aus Politik & Aufsicht
Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger betont:
„Unternehmen brauchen klare und verlässliche Rahmenbedingungen, um innovative KI-Lösungen erfolgreich einzusetzen. Mit dem KI-Service Desk schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle, die Unternehmen praxisnah unterstützt.“
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur:
„Unser KI-Service Desk gibt Orientierung bei der Umsetzung der europäischen Regeln. So unterstützen wir Unternehmen, KI verantwortungsvoll zu entwickeln und zu nutzen.“
Die auf diesen Internetseiten bereitgestellten Informationen dienen zur Orientierung und sind unverbindlich. Nur die nationalen Gerichte und der Gerichtshof der Europäischen Union können eine verbindliche Auslegung der KI-Verordnung vornehmen.