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Neues aus Brüssel: Digitale Fairness - EU-Kommission konsultiert zu geplanten Gesetzesvorhaben

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Bis zum 24. Oktober dieses Jahres hatten Interessierte die Möglichkeit, sich bei der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zu dem Digital Fairness Act (DFA) einzubringen. Dieser ist bisher für Q 4 2025 geplant und soll Änderungen im Verbraucherrecht und in Regulierungen für den Digitalbereich mitsichbringen. Neben Fragen zur Harmonisierung und zu regulatorischen Vereinfachungen wurde aber auch der Bedarf nach neuen Verpflichtungen abgefragt.

Der HDE hat sich mit einer umfassenden Stellungnahme an der Konsultation beteiligt und eine klare Botschaft vertreten: Es wird sich zu einem starken, einheitlichen und fairen digitalen Binnenmarkt bekannt – Grundlage muss aber ein Level Playing Field für alle sein. Neue Verpflichtungen für alle in den konsultierten Bereichen sind nicht der richtige Schritt, wenn die Durchsetzung existierender Regeln noch nicht ausreichend sichergestellt ist. Der Fokus sollte darauf liegen, eine bessere Harmonisierung und Rechtsdurchsetzung zu erreichen.

Ebenso wird nach Ansicht des HDE nicht ausreichend berücksichtigt, dass viele Themen, die von der Konsultation abgefragt werden, bereits unter dem geltenden Recht abgedeckt sind. So zum Beispiel zu Personalisierungspraktiken: Schon heute gibt die DSGVO einen Regelungsrahmen zur Nutzung persönlicher Daten vor. Ebenso besteht mit der E-Privacy-Richtlinie und durch den DSA, der vollständig erst seit 2024 gilt, ein breites Regelungswerk. Gerade vor dem Hintergrund das der DSA erst seit kurzem komplett gilt sollten nicht vorschnell neue Vorgaben geschaffen werden, welche keinen tatsächlichen Mehrwert bringen. Bezüglich sogenannter dark patterns und suchterzeugenden Gestaltungsmitteln bestehen auch schon heute Vorgaben, welche diese verbieten. Die Leitlinien der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken zeigen klar auf, dass die prinzipienbasierten Bestimmungen und Verbote der Richtlinie auch in diesen Bereichen gelten und anzuwenden sind.

Um in diesen Bereichen weiter voranzukommen, sollte die Harmonisierung bestehenden Rechts erfolgen, sowie die Erstellung einer übergeordnete Guidance, welche das EU-Verbraucherrecht und die neuen Digitalgesetzgebungen wie DSA, AI-Act u.ä. abdecken, die Interaktion sowie Wechselwirkungen zwischen diesen erläutern und bestehende offene Auslegungsfragen klären. Die EU verfügt bereits über ein starkes rechtliches Gerüst für den Verbraucherschutz; dieses gilt es gegenüber allen Akteuren gleichermaßen durchzusetzen.

Die Rückmeldungen zu der Konsultation werden nun von der EU-Kommission geprüft und ausgewertet. Sie sollen in die Arbeit rund um den Digital Fairness Act einfließen.