• 030 72 62 50 0
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

#CPC-Verordnung

  • Die Europäische Kommission hatte am 25. Mai 2016 einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der eine Revision der Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (EG/2006/2004, „CPC-Verordnung“ genannt) vorsieht.Die Verordnung regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von nationalen Verbraucherschutzbehörden bei Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze durch Unternehmen.

  • Am 13. Juli 2017 hatten sich die Verhandlungsführer von Europäischem Parlament, Ministerrat und Kommission im Trilog auf einen abschließenden Text zur Revision der Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (EG/2006/2004, „CPC-Verordnung“) geeinigt.

    Dieser Text wurde nun formal vom Plenum des Europäischen Parlaments mit 591 Stimmen gegen 80 bei 15 Enthaltungen angenommen.