Am 13. Juli 2017 hatten sich die Verhandlungsführer von Europäischem Parlament, Ministerrat und Kommission im Trilog auf einen abschließenden Text zur Revision der Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (EG/2006/2004, „CPC-Verordnung“) geeinigt.
Dieser Text wurde nun formal vom Plenum des Europäischen Parlaments mit 591 Stimmen gegen 80 bei 15 Enthaltungen angenommen.
Die inhaltlichen Erläuterungen des letzten Policy Updates haben nach wie vor Bestand. Es wird erwartetet, dass der Ministerrat den Text ebenfalls noch vor Ende des Jahres 2017 annimmt.
Nach der Annahme wird das Gesetz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft. Zwei Jahre nach diesem Datum – gegen Ende 2019 - wird die Verordnung dann in den Mitgliedstaaten wirksam werden. In Deutschland wird voraussichtlich das Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz angepasst werden müssen.