Rund zweieinhalb Jahre nach initialem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist zum 3. Juli 2021 die erste Novelle der Gesetzgebung wirksam geworden. Die Überarbeitung bringt zahlreiche Änderungen mit sich – für Händler*innen mit Online-Vertrieb ebenso wie für den stationären Handel. Wir fassen zusammen, was sich geändert hat, welche Übergangsfristen gelten und worauf besonders zu achten ist.