Der Online-Handel mit Lebensmitteln gibt Anlass zur Sorge für die Kontrollbehörden. Fast 800 Webseiten wurden bei einer erstmalig organisierten europaweiten Kontrollaktion aufgrund von falscher Etikettierung, falscher Angaben oder fehlender Genehmigung als mangelhaft beanstandet.
Die koordinierte Kontrollaktion wurde durchgeführt, um die nationalen Behörden in diesem Bereich zu stärken: 25 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und die Schweiz haben sich an dem koordinierten Kontrollplan „eFood“ beteiligt und im September 2017 fast 1100 Websites auf Angebote überprüft.
Insgesamt wurden 779 Webseiten aufgespürt, auf denen nicht verkehrsfähige Lebensmittel angeboten wurden. Schwerpunkte der Aktion waren zum einen neuartige Lebensmittel mit bestimmten Inhaltsstoffen, die nicht in der EU zugelassen sind, und zum anderen Nahrungsergänzungsmittel, die mit nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden.
Für Deutschland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Aktivitäten der Bundesländer koordiniert. Die Online-Recherche erfolgte durch die am BVL angesiedelte gemeinsame Länderzentralstelle für die Kontrolle des Internethandels im Lebensmittelbereich „G@ZIELT“. Insgesamt wurden 36 problematische deutschsprachige Online-Angebote im Rahmen der Aktion identifiziert und zur Überprüfung an die zuständigen Behörden in den Bundesländern bzw. in den Mitgliedstaaten weitergeleitet.
In zahlreichen Fällen kamen bei der Aktion auch die von der EU-Kommission betriebenen elektronischen Meldesysteme RASFF und AAC für den internationalen Behördenaustausch zum Einsatz.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Online-Verkauf von Lebensmitteln in Europa zunimmt, hat die Kommission 2017 eine Empfehlung veröffentlicht, in der die Einrichtung eines koordinierten Kontrollplans gefordert wird, der die Mitgliedstaaten dazu ermutigt, die E-Commerce-Kontrollen zu verstärken und bei grenzüberschreitenden Produktangeboten enger zusammenzuarbeiten.
Um die Überwachung des Online-Handels mit Lebensmitteln weiter zu verbessern, strebt die EU-Kommission eine baldige Wiederholung der Aktion an.
Weiterführende Informationen sind hier abrufbar.