Core Technology Fees (CTF) im Kontext des Digital Markets Act (DMA)
Seit dem 07. März 2024 müssen sog. Gatekeeper wie Apple oder Google die Vorgaben des Digital Markets Act (DMA) umgesetzt haben. App-Storeanbieter, wie beispielsweise Apple, werden u.a. dazu verpflichtet, alternative App-Vertriebswege zuzulassen, was es Drittanbietern ermöglicht, ihre Apps außerhalb des Apple App-Storesanzubieten. Dies soll den Wettbewerb fördern und Entwicklern mehr Freiheit geben. Insbesondere Apples geschlossenes Ökosystem hat bisher keine alternativen Wege für den App-Vertrieb zugelassen.
Im Rahmen der Umsetzung des DMA hat Apple nun neue Geschäftsbedingungen als Alternative zu dem bisherigen – aber weiter möglichen - Modell vorgeschlagen. Allerdings ist es nach derzeitigem Stand nicht ersichtlich, wie lange eine alternative Verfügbarkeit beider Optionen bestehen bleiben wird. Es besteht die Möglichkeit, dass diese alten Bedingungen in Zukunft abgeschafft werden.
Bislang zahlen Unternehmen unter den alten Geschäftsbedingungen an Apple eine feste Entwicklergebühr für den Vertrieb über den Apple App Store. Dabei handelt es sich um ein angemessenes Gebührenmodell, da der Wert, welchen die Kunden aus den Apps ziehen, nicht von Apple selbst, sondern vielmehr von der Qualität und dem innovativen Charakter der Dienste der Appanbieter herrührt. Mit einer solchen festen Gebühr können etwaige Aufwände auf Apples Seite wie bisher abgegolten werden, die weitgehend unabhängig davon sein werden, wie oft eine App heruntergeladen wird.
Innerhalb der neuen Bedingungen soll nun eine Core Technology Fee (CTF) anfallen. Entwickler, die den neuen Geschäftsbedingungen für EU-Apps zustimmen, haben die Möglichkeit, ihre iOS-Apps in der EU über den App Store, den Webvertrieb und/oder alternative App-Marktplätze zu vertreiben. Auch können sie in ihren Apps in der EU im App Store für alle Apple-Betriebssysteme alternative Zahlungsabwickler verwenden. Das neue Modell knüpft, unabhängig vom App-Vertriebsweg, an Downloads auf das Betriebssystem iOS an.
- Kern sind die „Core Technology Fees (CTF)“: in Höhe von 0,50 € pro Download. Diese fallen für
jeden Download an, wenn die App mehr als 1 Millionen Mal heruntergeladen wurde. Derzeit sollen davon nur kostenlose Apps ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht (also App ohne jegliche Mone-
tarisierung sei es physische, digitale, Werbung oder anderweitig) verbunden ist ausgenommen sein. Für kleinere kommerzielle Appentwickler soll eine Staffelung möglich sein. - Für Updates von bereits installierten Apps soll die CTF von 0,50 € ab dem ersten Download gelten,
der 12 Monate nach der Erstinstallation durch den jeweiligen User erfolgt. - Des Weiteren fallen zusätzliche Kommissionsgebühren für verschiedene Transaktionen an - unab-
hängig davon, ob über den App Store oder nicht und ob die Apps digitale oder nicht-digitale Inhalte
verkaufen.
Im Vergleich zu den alten Bedingungen ist unter dem neuen Modell zwar ein geringerer Umsatzanteil abzuführen, dafür werden aber durch die CTFs die Gesamtkosten sehr deutlich erhöht. Zudem wird der Vorteil, der durch die Reduktion des Umsatzanteils entsteht, an anderer Stelle durch die Gebühr der alternativen Zahlungsanbieter de facto wieder aufgehoben.
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