Mehr zum Abkommen
Das bilaterale digitale Handelsabkommen (Digital Trade Agreement/DTA) mit Singapur ist von Seiten der EU die erste eigenständige Vereinbarung dieser Art. Die Verhandlungen begannen bereits im Juli 2023; das Abkommen basiert auf dem Freihandelsabkommens EU-Singapur von 2019. Zum 1. Februar 2026 ist es nun in Kraft getreten.
Durch die Vereinbarung soll der Handel zwischen der EU und Singapur weiter gestärkt werden, indem transparente Regeln festgelegt werden, welche grenzüberschreitende digitale Transaktionen für Unternehmen und Verbraucher vereinfachen und zuverlässiger machen sollen. Das Abkommen soll dabei für Unternehmen mehr Rechtssicherheit schaffen, in dem es etwa den papierlosen Handel fördert, die Gültigkeit elektronischer Signaturen, Verträge und Rechnungen gewährleistet und Zölle auf elektronische Übertragungen verbietet. Zudem soll auch ein sicheres Online-Umfeld für Verbraucher geschaffen werden. Dies soll etwa durch Verpflichtungen in Bezug auf den Online-Verbraucherschutz sowie bezüglich des Schutzes vor unaufgeforderten kommerziellen Nachrichten gewährleistet werden.

