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Neues aus Brüssel: KI-Omnibus - EU-Parlament einigt sich auf Position für finale Verhandlungen

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In Brüssel läuft derzeit die Arbeit an dem Vorschlag für einen sogenannten KI-Omnibus. Mit diesem Gesetzesvorhaben soll der AI-Act, das horizontale Regelungswerk für KI-Anwendungen in der EU, überarbeitet werden. Das erklärte Ziel der EU-Kommission ist es, durch Vereinfachungsmaßnahmen eine reibungslose und verhältnismäßige Umsetzung bestimmter Bestimmungen des AI-Acts zu gewährleisten.

Am 26. März haben die Abgeordneten des EU-Parlaments nun ihre Position zu dem Vorschlag angenommen. Diese sieht unter andere vor, die Anwendung bestimmter Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme zu verschieben, um sicherzustellen, dass Leitlinien und Standards für die Umsetzung tatsächlich bereitstehen werden. Je nach Kategorie des Hochrisiko-KI-Systems sollen die Vorgaben ab den 2. Dezember 2027 bzw. dem 2. August 2028 zu gelten beginnen. Zudem haben sich die Abgeordneten für ein neues Verbot für „Nudifier“-Systeme ausgesprochen, die KI nutzen, um ohne Einwilligung explizite oder intime Bilder zu erstellen oder zu manipulieren, welche einer identifizierbaren realen Person ähneln. Des Weiteren sieht die Parlamentsposition vor, dass es unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden soll, personenbezogene Daten verarbeiten, um Verzerrungen/Bias in KI-Systemen zu erkennen und zu korrigieren. Dafür wurden jedoch zusätzliche Bedingungen in den Text eingefügt, damit dies nur erlaubt ist, wenn es unbedingt notwendig ist. Bezüglich der Vorgabe zu der Förderung von KI-Kompetenzen nach Art. 4 sieht das EU-Parlament vor, dass die EU-Kommission Orientierungshilfen/Leitlinien für die Umsetzung dieser Regelung durch Anbieter und Betreiber von KI-Systemen herausgeben soll.

Da der Rat bereits seine Position zu dem KI-Omnibus verabschiedet hatte, können nun die Institutionen in die sogenannten Trilogverhandlungen starten. In diesen wird der finale Text festgelegt werden. Eine Einigung und Veröffentlichung des Rechtstext im Amtsblatt der EU müsste vor August dieses Jahres erfolgen, wenn die Verschiebung des Anwendungsbeginn bestimmter Vorgaben wie geplant erfolgen soll.