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Neues aus Brüssel: Call for Evidence zu EU-Urheberrechtsvorschriften gestartet

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Die EU-Kommission hat im Mai dieses Jahres einen Aufruf über die Einreichung von Stellungnahmen zu den EU-Urheberrechtsvorschriften gestartet. Ziel ist eine Überprüfung der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt von 2019. 

Ein besonderes Augenmerk soll dabei darauf liegen, vor welchen neuen Aufgaben Betroffene bei der Ausübung dieser Rechte und der verwandten Schutzrechte im Kontext mit technologischen Entwicklungen stehen.  Dies sei laut EU-Kommission von besonderer Bedeutung, da der rasante Fortschritt im Bereich der generativen KI dem Kultur- und Kreativsektor sowie den entsprechenden Branchen vielversprechende Möglichkeiten biete aber gleichzeitig auch eine Reihe von Herausforderungen für die Rechteinhaber bei der Kontrolle, Lizenzierung sowie Vergütung der Nutzung ihrer Werke mit sich bringen. Der bestehende EU-Rechtsrahmen reiche möglicherweise nicht aus, um die Schwierigkeiten zu bewältigen, mit denen Rechteinhaber bei der Kontrolle und Lizenzierung ihrer Werke für KI-Anwendungen konfrontiert seien. Darüber hinaus stünden ausübende Künstler vor bestimmten Herausforderungen im Zusammenhang mit KI-generierten Nachahmungen ihrer persönlichen Merkmale und Darbietungen („Imitationen“), die komplexen Fragen aufwerfen, welche über den Urheberrechtsschutz hinausgehen.

Rückmeldungen können bis zum 25.Juni dieses Jahres eingereicht werden. Die gesammelten Beiträge sollen als Grundlage für einen möglichen Legislativvorschlag dienen, welcher Anfang 2027 kommen könne.