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Neues aus Brüssel: EU-Kommission bezieht Stellung zu dem Verhaltenskodex über die Transparenz von KI-generierten Inhalten

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Ab 2. August dieses Jahres werden die neuen Vorgaben in Bezug auf Transparenzverpflichtungen nach dem AI-Act gelten. Dieser legt in Art. 50 neue Vorgaben fest die zum Ziel haben, Risiken der Täuschung und Manipulation zu mindern und die Integrität des Informationsökosystems zu fördern. Im Sommer dieses Jahres wurde nun für diese Vorgaben der sogenannte Verhaltenskodex zu der Transparenz von KI-generierten Inhalten veröffentlicht. Dieser wurde von unabhängigen Experten in einem vom AI- Office moderierten Multi-Stakeholder-Prozess ausgearbeitet. Der Kodex soll Anbietern und Betreibern generativer KI-Systeme dabei helfen, die im AI-Act festgelegten Verpflichtungen zur Kennzeichnung und Markierung von KI-generierten Inhalten zu erfüllen. Die Einhaltung des Kodex ist freiwillig.

Die EU-Kommission hat nun am 8.Juli eine Stellungnahme zu dem Kodex abgegeben. In dieser halten sie fest, dass ihrer Ansicht der freiwillige Kodex ein wirksames Mittel ist, um die Einhaltung der Transparenzverpflichtungen des AI-Acts zu erleichtern.

Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme können den Kodex zu unterzeichnen.