Mehr dazu
Erst vor kurzem wurde der Text des sogenannten KI-Omnibus im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Gesetzesüberarbeitung verschiebt den Anwendungsbeginn bestimmter Vorgaben im Bereich der Hochrisiko-KI-Systeme.
Doch für andere Verpflichtungen nach dem AI-Act steht der Geltungsbeginn unmittelbar bevor. Der 2. August 2026 markiert hier den nächsten wichtigen Termin. So werden ab diesem Tag die neuen Transparenzvorgaben des Art. 50 AI-Act gelten. Eine zeitliche Verschiebung wird es hier lediglich im Kontext des Art. 50 Abs. 2 AI-Act geben. Dazu wurde festgelegt, dass Anbieter von KI-Systemen, welche vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, die notwendigen Maßnahmen zu treffen haben, um die Regelung Art. 50 Abs. 2 bis zum 2. Dezember 2026 zu erfüllen. In allen anderen Fällen gelten die Vorgaben des Art. 50 AI-Act ab dem 2.August dieses Jahres.
Demnach werden Anbieter von KI-Systemen diese so gestalten müssen, dass sichergestellt ist, dass Personen ausdrücklich informiert werden, wenn sie direkt mit einem KI-System interagieren. Maschinenlesbare Kennzeichnungen müssen hinzufügt werden, um die Erkennung von KI-generierten oder manipulierten Inhalten zu ermöglichen. Betreiber von KI-Systemen werden Personen informieren müssen, wenn diese etwa Tools zur Emotionserkennung und biometrischen Kategorisierung oder Deepfakes ausgesetzt sind. Dasselbe gilt bei der Veröffentlichung von Texten zu Themen von öffentlichem Interesse ohne menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle.
Um die Umsetzung der Vorgaben zu erleichtern und klarer zu gestalten wurden nun ein Verhaltenskodex zu den Transparenzverpflichtungen veröffentlicht. Der Kodex soll Anbietern und Betreibern generativer KI-Systeme dabei helfen, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Die Einhaltung des Kodex ist freiwillig; Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme können diesen unterzeichnen. Zusätzlich hat die EU eine Reihe von Symbolen entwickelt, die Entwickler, Herausgeber und andere Betreiber generativer KI-Systeme zur Kennzeichnung ihrer KI-generierten Inhalte verwenden können. Ergänzt wird der Kodex durch die nun finalisierten Leitlinien zum Umfang der in Art. 50 AI-Act festgelegten Transparenzpflichten. Diese sollen ebenfalls Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sowie zuständige Behörden bei der Einhaltung der Vorgaben unterstützen.
Auch auf nationaler Ebene werden Instrumente zur Verfügung gestellt, um Betroffene grundsätzlich bei der Compliance zu unterstützen. So stellt die Bundesnetzagentur einen KI Compliance Kompass und einen KI Service Desk zur Verfügung.
Mehr Informationen gibt es hier: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/guidelines-transparency-ai-generated-content https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/code-practice-ai-generated-content

