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Neues aus Brüssel: Umsetzung des AI-Acts schreitet voran: Erster harmonisierter Standard veröffentlicht

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Um eine klare und effektive Umsetzung von Vorgaben aus dem AI-Act zu unterstützen, hatte die EU-Kommission für zehn Schlüsselbereiche die Entwicklung von harmonisierten Standards in Auftrag gegeben. Zu diesen Bereichen zählen unter anderem Risikomanagement, Cybersicherheit und Qualitätsmanagement. Zuständig für die Entwicklung sind das Europäisches Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC).

Nun wurde im Oktober dieses Jahres im Amtsblatt der EU der Durchführungsbeschluss des ersten harmonisierten Standards veröffentlicht. Der Standard „EN 18286:2026 – Künstliche Intelligenz – Qualitätsmanagementsystem für regulatorische Zwecke im Rahmen des EU-AI-Acts“ soll Anbietern von Hochrisiko-KI-Systemen einen rechtlich klaren Weg zur Erfüllung der Vorgaben an das Qualitätsmanagementsystem gemäß Art. 17 AI-Act bieten. Die erfolgte Veröffentlichung bedeutet, dass Anbieter, welche diesen Standard nun umsetzen, hinsichtlich der abgedeckten Anforderungen von Art. 17 von einer Konformitätsvermutung profitieren.

Die Veröffentlichung ist ein wichtiger Schritt, damit Betroffene den AI-Act zukünftig umsetzen zu können. Die Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Art. 6 Abs. 2, Anhang III AI-Act werden ab dem 2. Dezember 2027 zu gelten beginnen; für Hochrisiko-KI-Systeme nach Art. 6 Abs. 1, Anhang I AI-Act ab dem 2. August 2028. Bis dahin steht die Veröffentlichung weiterer Standards für die Praxis noch aus.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/first-harmonised-standard-supporting-ai-act-published-official-journal