Update zum AI-Act
Die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (AI-Act) wurde am 12. Juli im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie können diese hier finden.
Der AI-Act tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt ab dem 2. August 2026. Für einige Vorgaben sind jedoch unterschiedliche Fristen vorgesehen: Die Kapitel I und II gelten ab dem 2. Februar 2025; Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V, Kapitel VII und Kapitel XII sowie Art.78 gelten ab dem 2. August 2025, mit Ausnahme des Art. 101 und Art. 6 Abs. 1 und die entsprechenden Pflichten gemäß dieser Verordnung gelten ab dem 2. August 2027.