Hier erfährst du mehr zum Podcast hierzu
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28.06.2025 in Kraft. Welche Anforderungen und Maßnahmen ergeben sich dadurch? Im ersten Schritt können Händler:innen eine IST-Analyse für ihre Website vornehmen und diese auf eine barrierefreie Darstellung überprüfen. Das kann u.a. die Überarbeitung von Überschriften oder Bedienfeldern sein. In unserer aktuellen Podcastfolge sprechen wir mit Elisa Rudolph, Justiziarin beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland, über diese und weitere rechtliche Notwendigkeiten.
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft
Damit werden nun auch Onlinehändler:innen dazu verpflichtet, ihre Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr barrierefrei anzubieten. Unter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr ist der Onlineverkauf von jeglichen Produkten oder Dienstleistungen zu verstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Produkte, die verkauft werden, speziell barrierefrei sind oder nicht. Letztendlich muss auch nicht jede Bestellung für einen selbst getätigt werden – auch Menschen mit Behinderungen und Nicht-Muttersprachler:innen möchten beispielsweise Geschenke für Freunde und Familie kaufen. Neben der Barrierefreiheit von Webseiten sieht das BFSG u.a. auch die Barrierefreiheit von e-Book-Readern, Tablets und Smartphones vor, aber auch von Selbstbedienungsterminals wie Fahrkarten- oder Geldautomaten.
Was sind meine Verpflichtungen als Händler:in?
Verpflichtet ist in erster Linie der Anbieter des Internetauftritts, also der Webshopbetreibende. Eine Ausnahme sieht § 3 Abs. 3 BFSG lediglich für Kleinstunternehmen (Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden) vor, die Dienstleistungen in den Verkehr bringen. Diese sind nicht nach dem BFSG verpflichtet. Die zuständige Aufsichtsbehörde arbeitet aber an Maßnahmen und Hilfestellungen, um auch diese Kleinstunternehmen dazu zu ermutigen, einen barrierefreien Internetauftritt einzurichten.

Zum Infoblatt
Eine inklusive Website steigert nicht nur die Kundenreichweite, sondern stärkt auch das Image des eigenen Unternehmens. Unser Infoblatt erklärt, wie Händler:innen durch Barrierefreiheit langfristig erfolgreich im Onlinehandel agieren können und den gesetzlichen Anforderungen des BFSG gerecht werden
Barrierefreiheit bei Onlineshops: Ein Muss für alle?
Ab dem 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Das Gesetzt verpflichtet viele Händler:innen zu einem barrierefreien Onlineshop. Unser Infoblatt bietet praxisnahe Tipps, um die eigene Website für alle zugänglich zu machen und so die Kundenbasis zu erweitern.
Die Bedeutung von Barrierefreiheit im Onlinehandel
Eine barrierefreie Website ermöglicht es Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, gleichermaßen auf einen Onlineshop und somit seine Produkte und Dienstleistungen zuzugreifen. Erfahren Sie, warum Barrierefreiheit nicht nur ethisch, sondern auch wirtschaftlich wichtig ist und wie das BSFG diese Anforderungen verstärkt.
Infoblatt
In unserem Infoblatt „Barrierefreiheit bei Onlineshops“ gehen wir auf folgende Fragen ein:
- Was bedeutet Barrierefreiheit?
- Für wen gilt das Gesetz?
- Welche Onlineshops sind davon ausgeschlossen?
- Welche Arten von Behinderungen gibt es?
- Gründe für eine Barrierefreie Website
- Die Gesetzlichen Anforderungen
- Praktische Tipps zur Umsetzung