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Der Vorschlag für einen KI-Omnibus, welcher im vergangenen Jahr von der EU-Kommission vorgestellt wurde, hat zum Ziel, durch verschiedene Veränderungen und Vereinfachungen des AI-Acts dessen rechtzeitige, reibungslose sowie verhältnismäßige Umsetzung in der Praxis sicherzustellen. In den laufenden Verhandlungen rund um den finalen Text des Vorschlags wurde am 7.Mai eine vorläufige Einigung erzielt.
Gemäß dieser sollen durch den KI-Omnibus neue Regelungen kommen, welche KI-Systeme verbieten, die ohne Einwilligung sexuell eindeutige und intime Inhalte oder Material über sexuellen Kindesmissbrauch erzeugen, wie beispielsweise KI-Apps zur „Nudifizierung“. Des Weiteren soll der Anwendungsbeginn bestimmter Vorgaben verschoben werden: Die Regelungen für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme sollen nun ab dem 2. Dezember 2027 zu gelten beginnen und für in Produkte eingebettete Hochrisiko-KI-Systeme ab dem 2. August 2028. Außerdem soll die Übergangsfrist für Anbieter zur Umsetzung von Transparenzlösungen für künstlich generierte Inhalte von 6 Monaten auf 3 Monate verkürzt und somit auf den 2. Dezember 2026 festgelegt werden. In dem AI-Act vorgesehene Ausnahmen und Privilegen für KMU sollen zudem ausgeweitet werden, so dass auch sogenannte Small Mid-Cap-Unternehmen von diesen profitieren können. Das Verhandlungsergebnis sieht ebenfalls vor, dass eine neue Verpflichtung für die EU-Kommission eingeführt werden soll, neue Leitlinien bereitzustellen. Diese sollen Wirtschaftsteilnehmern, die Hochrisiko-KI-Systeme betreiben, welche unter sektorale Harmonisierungsvorschriften fallen, dabei unterstützen, die Anforderungen des AI-Acts so zu erfüllen, dass der Verwaltungsaufwand minimiert wird.
Die vorläufige Einigung aus den Trilogverhandlungen muss nun vom Rat und vom EU-Parlament noch angenommen werden, bevor der finale Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Geltung treten kann.

