Kurzum:
Die Bundesregierung hat konkrete Angaben zur geplanten Umsetzung der staatlichen EUDI-Wallet sowie zum EUDI-Wallet-Ökosystem vorgelegt. Die Informationen umfassen den vorgesehenen Funktionsumfang, die technische Architektur sowie den finanziellen Rahmen für Entwicklung und Betrieb.
Weitere Details
Startumfang und spätere Ausbaustufen
Zum offiziellen Start sollen folgende Kernkomponenten bereitstehen:
- Digitaler Ausweis (PID): auf Basis des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels
- Digitale Nachweise (EAAs)
- EUDI Hub: zur Verwaltung von Akzeptanzstellen und Nachweisausstellern
Weitere Funktionen sollen schrittweise ergänzt werden. Dazu zählen insbesondere:
- Die qualifizierte elektronische Signatur (QES)
- Pseudonyme
- Die Wallet-zu-Wallet-Kommunikation
Für einzelne dieser Funktionen verweist die Bundesregierung auf noch ausstehende europäische Spezifikationen. Für eine spätere Ausbaustufe ist zudem die Integration eines biometrischen Lichtbildes als Bestandteil der Personenidentifizierungsdaten auf dem Endgerät vorgesehen.
Datenverarbeitung und kryptografische Verfahren
Zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz liegen folgende Angaben vor:
- Keine zentrale Speicherung: Identitäts- und Nachweisdaten werden nicht zentral gespeichert; die Nachweise werden ausschließlich auf dem Endgerät der Nutzerinnen und Nutzer verarbeitet.
- Keine Transaktionsdaten: Für die zentralen Komponenten des Ökosystems werden keine Transaktions- oder Nutzungsdaten erhoben.
- Kryptografie: Zero-Knowledge-Proofs werden zum Start noch nicht verfügbar sein. Als bestehende Mechanismen dienen kryptografisch signierte Nachweise sowie die selektive Freigabe von Daten.
Technische Plattformen, Reichweite und Budget
- Betriebssysteme: Die staatliche EUDI-Wallet soll als mobile Anwendung für Android (ab Version 13) und iOS (ab Version 18) bereitgestellt werden. Damit können voraussichtlich mehr als 80 Prozent der mobilen Endgeräte erreicht werden.
- Kosten: Für Entwicklung und Betrieb der Wallet sowie des Ökosystems sind für die Jahre 2023 bis 2026 Kosten von 79,3 Mio. Euro ausgewiesen. Für die Jahre 2027 bis 2028 werden weitere 135,0 Mio. Euro angegeben.
- Freiwilligkeit: Die Nutzung der EUDI-Wallet bleibt freiwillig. Bestehende alternative Zugangswege stehen weiterhin zur Verfügung.

