Der Gesetzesentwurf der Kommission zum Geoblocking verpflichtet Händler, an alle Verbraucher in der EU zu verkaufen (nicht zu liefern) und ihnen uneingeschränkten Zugang zu den jeweiligen Webshops zu gewähren. Ausländische Verbraucher sollen dabei genauso behandelt werden wie inländische Kunden, bzw. wie wenn sie ein Produkt offline in einem Laden erwerben. Der HDE sieht den Vorschlag sehr kritisch, besonders da die Auferlegung eines Vertragsabschlusszwanges einen schweren Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt.