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#Geoblocking

  • Der Gesetzesentwurf der Kommission zum Geoblocking verpflichtet Händler, an alle Verbraucher in der EU zu verkaufen (nicht zu liefern) und ihnen uneingeschränkten Zugang zu den jeweiligen Webshops zu gewähren. Ausländische Verbraucher sollen dabei genauso behandelt werden wie inländische Kunden, bzw. wie wenn sie ein Produkt offline in einem Laden erwerben. Der HDE sieht den Vorschlag sehr kritisch, besonders da die Auferlegung eines Vertragsabschlusszwanges einen schweren Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt.

  • Am 21. November 2017 wurde im Trilog zur Geoblocking-Verordnung zwischen Europäischem Parlament, Ministerrat und Europäischer Kommission eine vorläufige Einigung erzielt.

  • Die EU-Verordnung zur Einschränkung von Geoblocking wurde am 6. Februar 2018 im Europäischen Parlament in Straßburg mit 557 zu 89 Stimmen bei 33 Enthaltungen angenommen. Die abschließende Annahme durch die Minister der Mitgliedstaaten gilt nur noch als Formsache.

  • Nach wie vor kritisch sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) die gestern vom EU-Parlament in Straßburg angenommene Geoblocking-Verordnung.

  • Den gestern vom EU-Parlament angenommenen Bericht zum geplanten Geoblocking-Verbot bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) sehr kritisch.

  • Als kritisch vor allem für mittelständische Online-Händler sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) die vorläufige Einigung zwischen Europäischem Parlament, Ministerrat und Kommission zur Geoblocking-Verordnung in der Nacht von Montag auf Dienstag.

  • Die Verordnung (EU) 2018/302 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung – kurz: Geoblocking-Verordnung ist ab dem 3. Dezember 2018 direkt anwendbar und für Händler bindend.