Die EU-Verordnung zur Einschränkung von Geoblocking wurde am 6. Februar 2018 im Europäischen Parlament in Straßburg mit 557 zu 89 Stimmen bei 33 Enthaltungen angenommen. Die abschließende Annahme durch die Minister der Mitgliedstaaten gilt nur noch als Formsache.
Nach der Annahme der Verordnung, wird der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft (voraussichtlich gegen Mitte März 2018). Erst nach Ablauf dieser Übergangsfrist – voraussichtlich im Dezember 2018 - ist die Verordnung dann direkt in den Mitgliedstaaten anwendbar.
Der HDE erarbeitet zur Zeit ein Merkblatt zu den praktischen und rechtlichen Auswirkungen der Verordnung. Eine inhaltliche Bewertung der Verordnung hatte der HDE im Rahmen der Einigungung im Trilog vorgenommen.
Die im Amtsblatt veröffentlichte finale Version der Verordnung finden Sie hier.