Die Verordnung (EU) 2018/302 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung – kurz: Geoblocking-Verordnung – verbietet die differenzierte Behandlung von Verbrauchern und u.U. auch von Unternehmen, wegen ihrer Nationalität, ihres Wohnortes oder des Ortes ihrer Niederlassung. Sie ist ab dem 3. Dezember 2018 direkt anwendbar und für Händler bindend.
Online-Shops ebenso wie stationäre Händler sind direkt von dieser Verordnung betroffen, da sie einen Kauf durch einen Kunden nicht länger auf Basis seiner Nationalität oder seines Aufenthalts- bzw. Wohnortes ablehnen dürfen. Während damit ausdrücklich keine Lieferverpflichtung einhergeht, wird de facto ein Kontrahierungszwang geschaffen. Kunden aus anderen Teilen des Europäischen Wirtschaftsraums sollen in der Lage sein unter exakt denselben Bedingungen einzukaufen wie lokale Kunden. Damit ist es verboten einen Kauf von einem bestimmten Wohnort, einem in einem bestimmten Land originären Bankkonto oder Zahlungsmittel oder einer bestimmten IP-Adresse abhängig zu machen.
Händler sollten daher Maßnahmen ergreifen, um ihre Online-Shops auf die technische und rechtliche Übereinstimmung mit den Vorschriften der Verordnung vorzubereiten. Um die handelsrelevanten Vorschriften der Geoblocking-Verordnung praxistauglich zu erläutern, hat der HDE einen Leitfaden mit Fragenkatalog entwickelt.
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