Als kritisch vor allem für mittelständische Online-Händler sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) die vorläufige Einigung zwischen Europäischem Parlament, Ministerrat und Kommission zur Geoblocking-Verordnung in der Nacht von Montag auf Dienstag.
„Das vorgesehene Verbot von Geoblocking führt zu einer Überforderung insbesondere kleiner und mittelständischer Online-Händler und stellt einen schweren Eingriff in die Vertragsfreiheit dar“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Mit Hilfe von Geoblocking können Anbieter von Inhalten und Produkten im Internet ihre Webseiten für bestimmte Länder oder Regionen einschränken oder die Verbraucher auf eine Seite weiterleiten, deren Inhalte speziell auf das Land zugeschnitten wurden.
Die vielen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen im Verbraucherrecht in der EU machen Geoblocking für viele Unternehmen notwendig. Denn insbesondere kleinere Händler sind schlicht überfordert, wenn sie gezwungen werden, in alle EU-Länder zu verkaufen und die jeweils dort gültigen Rechtsvorschriften zu beachten. Tromp: „Die Anwendung von Geoblocking ist ein Symptom für den unvollendeten Binnenmarkt und unterschiedliche Rechtskulturen in Europa.“ Denn für die Händler fehlt nach wie vor eine rechtssichere Lösung der Frage, welches Recht bei grenzüberschreitenden Verkäufen Anwendung finden soll. Außerdem sei die jetzt vorgesehene Übergangsfrist von neun Monaten als Umsetzungsfrist für die Unternehmen viel zu kurz. Hier müssten komplexe Geschäftsprozesse umgestellt werden, dafür benötigten die Betriebe mehr Zeit. Der jetzt in Brüssel vereinbarte Text muss noch offiziell von Rat und Parlament angenommen werden.