Grundsätzlich positiv bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) den heute im Bundesrat diskutierten Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Verkauf über Online-Plattformen. In einigen Punkten gibt es aber noch Anpassungsbedarf.
„Es ist richtig und wichtig, dass der Gesetzgeber das Problem des Umsatzsteuerbetruges über Online-Plattformen angehen will“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Grundsätzlich müssen die staatlichen Stellen aus Sicht des HDE schnellstmöglich sicherstellen, dass auch Online-Händler aus Nicht-EU-Ländern ihre Umsatzsteuer ordnungsgemäß bezahlen. Ansonsten benachteiligt das einheimische Händler, die ihre Steuern korrekt abführen. Verstöße bleiben bisher oft folgenlos, da die deutschen Behörden keinen Zugriff auf die oft in Fernost ansässigen Händler haben. Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf sieht deshalb vor, dass Plattformbetreiber haften sollen, wenn ihre Marktplatzhändler die Umsatzsteuer nicht abführen. Um dieser Haftung zu entgehen, soll sich der Plattformbetreiber vom Marktplatzhändler eine Bescheinigung des Finanzamts vorlegen lassen.
„Der aktuelle Gesetzesentwurf schießt stellenweise über das Ziel hinaus. Da entsteht neue Bürokratie für Plattformen und Händler, die schwer zu rechtfertigen ist“, so Tromp weiter. Der Entwurf sieht vor, dass die neuen Vorschriften auch für Marktplatzhändler aus Deutschland gelten sollen. Bei diesen Marktplatzhändlern dürfte allerdings der Zugriff für die Behörden einfacher sein als bei Marktplatzhändlern aus dem Ausland. Deshalb ist eine Plattformhaftung in diesen Fällen schwer zu begründen. Zudem muss sichergestellt sein, dass die neuen Aufzeichnungspflichten für die Plattformbetreiber und die angedachte Handhabung der von den Marktplatzhändlern beizubringenden Bescheinigungen für die Beteiligten praktikabel sind. Das angedachte Papierverfahren für die Bescheinigungen ist nicht zeitgemäß, aufwändig und betrugsanfällig. Zusätzlich fordert der HDE die weitere Stärkung der Zollbehörden. Denn oftmals wird die Einfuhrumsatzsteuer dadurch umgangen, dass Warenwerte beim Direktversand aus dem Drittland unterdeklariert werden. Dagegen helfen leistungsfähige Zollbehörden, die in der Lage sind, zahlreiche Kontrollen vorzunehmen.