Mit Blick auf den heutigen G20-Verbrauchergipfel macht der Handelsverband Deutschland (HDE) deutlich, dass die Europäische Union mit den bestehenden Datenschutzregelungen sachgerecht aufgestellt ist.
„Ein neuer, zivilrechtlicher Rahmen, wie er derzeit in Brüssel diskutiert wird, ist überflüssig“, so HDE-Bereichsleiter Peter Schröder. So seien die Datenübertragbarkeit bzw. die Rückgabe von Daten gerade erst mit der EU-Datenschutzgrundverordnung neu geregelt worden.
„Statt einen zusätzlichen zivilrechtlichen Rechtsrahmen für Datenschutzfragen zu schaffen, sollte zunächst einmal die Wirksamkeit des gerade erst neu geschaffenen neuen Datenschutzrechts abgewartet werden“, fordert Schröder deshalb. Erst wenn Defizite sichtbar werden, könnten darüber hinausgehende zivilrechtliche Bestimmungen Sinn machen.