Positiv bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE), dass trotz zwischenzeitlich anderer Pläne die E-Privacy-Verordnung nun doch noch nicht im Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten verhandelt werden soll.
„Die aktuellen Vorschläge sind keine Grundlage für eine vernünftige EU-Verordnung zum Datenschutz“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Deshalb sei es auch richtig, vor einer Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahrens die Pläne zu überarbeiten. Es müsse um die Balance zwischen den gleichermaßen berechtigten Interessen von Verbrauchern und Unternehmen gehen. Außerdem stünden die geplanten Regelungen der e-Privacy-Verordnung teilweise im Widerspruch zur erst vor kurzem verabschiedeten Datenschutzgrundverordnung, bei deren Umsetzung es bis heute noch viele Rechtsunsicherheiten gibt.
Das EU-Parlament fordert mit Blick auf die E-Privacy-Verordnung, dass Anbieter die Daten ihrer Kunden nicht mehr für andere Zwecke als den Betrieb ihrer Dienste nutzen dürfen, ohne zuvor eine explizite Erlaubnis erhalten zu haben. Zudem sollen Browser und Betriebssysteme automatisch die datenschutzfreundlichste Voreinstellung bekommen. „Im Ergebnis wirkt das wettbewerbsverzerrend zugunsten einiger weniger Log-In-Giganten aus den USA. Diese sind in der Lage, die notwendigen Einwilligungen der Verbraucher zu Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten unkompliziert einzuholen. Die EU-Unternehmen und der Mittelstand bleiben dabei auf der Strecke“, so Tromp weiter.