Positiv bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) die heutige Einigung im Kabinett zu dem Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, mit dem der Abmahnmissbrauch nach dem Lauterkeitsrecht bekämpft werden soll.
Nach aktuellen Zahlen der Trusted Shops GmbH wurde fast jeder zweite Händler schon einmal abgemahnt. Wegen der damit verbundenen Kosten im vierstelligen Bereich sehen sich immer mehr Händler durch Abmahnungen in ihrer Existenz bedroht. „Wegen der großen wirtschaftlichen Bedeutung der Abmahnungen für die Einzelhändler ist es wichtig, dass dieses Instrument nicht missbraucht wird, um Einnahmen zu generieren“, stellt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE, klar. Die im heute beschlossenen Gesetzentwurf enthaltenen gesetzlichen Maßnahmen seien geeignet, die Missbrauchsmöglichkeiten erheblich zu minimieren. „Die Bundesregierung fasst mit dem Regierungsentwurf nun einen ganzen Strauß gesetzlicher Änderungen ins Auge, die in ihrer Gesamtwirkung dem Abmahnmissbrauch mit Gewinnerzielungsabsicht den Boden entziehen werden“, erläutert Genth. Besonders verweist er in diesem Zusammenhang auf die höheren Anforderungen an die Klagebefugnis für Verbände, gesetzliche Klarstellungen zur Missbräuchlichkeit von Abmahnungen und die geplante Streichung des „Fliegenden Gerichtsstands“, nach dem sich die Abmahner bisher ein Gericht nach ihrem Gusto auswählen können.
„Wegen der zahlreichen Rechtsunsicherheiten in Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung ist es wichtig, dass Abmahnungen wegen Verstößen gegen diese Vorschriften nun wenigstens in bestimmten Bereichen deutlich unattraktiver werden“, so Genth weiter. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, die Aufwendungsersatzansprüche der Abmahner einzuschränken und die Möglichkeiten durch Vertragsstrafen bei wiederholten Verstößen Geld zu verdienen, zu begrenzen. „Allerdings können wir nicht nachvollziehen, warum kleine Unternehmen in diesem Zusammenhang privilegiert werden“, stellt Genth fest. Die Rechtsunsicherheiten durch die teilweise unklaren Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung beträfen die Unternehmen größenunabhängig, außerdem werde die Einhaltung des Datenschutzrechts bereits durch die Aufsichtsbehörden gewährleistet.