Eine Einigung der geplanten e-Privacy Verordnung konnte nicht erreicht werden. Europa diskutiert seit 2017 über die veraltete e-Privacy Verordnung von 2002.
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Eigentlich sollte diese Verordnung effizientere und deutlichere Regelungen beinhalten, um es Unternehmen und Bürger*innen zu erleichtern, sich im Netz zu bewegen. Der finnische Kompromissvorschlag von November 2019 (hier die PDF) wurde noch einmal intensiv aufgeweicht, weshalb es zu keiner Mehrheit bei den EU-Mitgliedstaaten gekommen ist.
„Die vorgeschlagenen Regelungen stehen teilweise im Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung und hätten somit für noch mehr Rechtsunsicherheit gesorgt“, sagt Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Im Ergebnis hätte die Verordnung wettbewerbsverzerrend zugunsten einiger weniger Log-In-Giganten aus den USA gewirkt. Denn diese sind in der Lage, die notwendigen Einwilligungen der Verbraucher zu Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten unkompliziert einzuholen. Die EU-Unternehmen und der Mittelstand wären dabei klar benachteiligt.
Es wird nun befürchtet, dass die e-Privacy Verordnung noch mehrere Jahre warten muss und frühestens erst 2023 in Kraft treten oder gar ganz gestoppt wird. Deutschland hält in der zweiten Hälfte 2020 die Ratspräsidentschaft inne und es wird gehofft, dass sich dann doch noch was tut.