Beim Deutschen Handelskongress 2017 in Berlin machte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth deutlich, dass der Einzelhandel zunehmend auf innovative Technologien setzt. Um das Potenzial der Digitalisierung aber voll nutzen zu können, ist der Handel auf die passenden gesetzlichen Rahmenbedingungen angewiesen.
„Im Handel von morgen spielen Software- und Analysewissen eine mindestens ebenso wichtige Rolle wie die traditionellen Kernkompetenzen Einkauf und Sortimentsgestaltung“, so Genth. Die traditionellen Geschäftsmodelle des Kaufens und Verkaufens müssten von Grund auf neu gedacht werden. Auch wenn derzeit noch viele der Innovationen erst Testballons seien, werde sich das Einkaufsverhalten auf Dauer grundlegend verändern.
Beispiele für die Digitalisierung im Handel finden sich unter anderem im Bereich Augmented oder Virtual Reality. Mithilfe dieser computergestützten Erweiterung der Realität können beispielsweise Möbel in Originalgröße testweise im heimischen Wohnzimmer platziert und auf die restliche Einrichtung abgestimmt werden. Bei der persönlichen Beratung im Laden ist der alltägliche Einsatz von Robotern nur eine Frage der Zeit. Studien zeigen, dass schon derzeit mehr als jeder dritte Händler auf den Einsatz von Beacons (Sender zur Ortung von Kundensmartphones) setzt oder entsprechendes plant. Demnach experimentiert außerdem mehr als jedes vierte Unternehmen mit Instore-Navigation. Fast die Hälfte der Betriebe plant laut einer Umfrage in den kommenden drei Jahren künstliche Intelligenz einzusetzen. Die Anwendungsgebiete variieren von intelligenten Bedarfsprognosen zur Optimierung der Bestellmengen über intelligente Trendvorhersagen nach denen sich Sortimente gestalten lassen bis hin zu intelligenten Lieferrouten, die Verkehrs- und Wetterdaten mit einbeziehen.
„Für eine erfolgreiche Digitalisierung braucht der Handel ein freies Marktumfeld, in dem Neues ausprobiert werden kann und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen allen Konkurrenten gelten“, so Genth weiter. Deshalb sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) die kommende Bundesregierung gefordert, sicherzustellen, dass auch für Verkäufe auf internationalen Online-Plattformen stets die korrekte Umsatzsteuer bezahlt wird. Eine weitere Lücke macht der HDE beim Verbraucherschutz aus: Derzeit können Marktüberwachungsbehörden nicht rechtssicher alle im Online-Handel angebotenen Produkte überprüfen. Deshalb sollen Fulfillment-Center im Produktsicherheitsrecht mit Händlern und Importeuren gleichgestellt und dort auch wirksame behördliche Kontrollen ermöglicht werden. Fulfillment Center sind spezialisierte Logistikdienstleister, die die Ware nach der Bestellung beim Händler aus dem Ausland annehmen und an den Endkunden versenden.