Mit Blick auf das heute veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum selektiven Vertrieb stellt der Handelsverband Deutschland (HDE) fest: „Das ist kein Freifahrtschein für die Markenhersteller, Händlern künftig den Verkauf ihrer Waren über Plattformen zu verbieten.
Vielmehr haben die Richter klargestellt, dass Vertriebsbeschränkungen durch die Industrie enge Grenzen gesetzt sind“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. So ist es beispielsweise auch künftig nicht möglich, dass der Hersteller Händlern den Verkauf seiner Produkte auf Online-Plattformen untersagt, wenn der Hersteller dort selbst seine Ware anbietet. Außerdem hat der EuGH deutlich gemacht, dass eine solche Maßnahme nur im Luxussegment legal sein kann, wenn es um den Schutz des Markenimages geht. Auch dann aber müssen klare und nachvollziehbare Kriterien ersichtlich sein, warum der Vertrieb über bestimmte Plattformen nicht stattfinden soll. Der Knackpunkt im Urteil ist die Frage der Angemessenheit für pauschale Vertriebsverbote. Der HDE erwartet, dass diese Frage gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen wird.
„Der Handel in Deutschland baut auch nach diesem Urteil weiter auf die klare und deutliche Linie des Bundeskartellamtes. Produzenten dürfen den Vertrieb ihrer Ware nur in Ausnahmefällen einschränken. Das ist eine Grundbedingung für fairen Wettbewerb und unternehmerische Freiheit im gesamten Handel“, so Tromp weiter.