Die Vertragsfreiheit ist die wesentliche Voraussetzung für einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt und den freien Wettbewerb.
Wichtige Grundlage für die entsprechenden Regelungen ist die Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung und die dazugehörigen Leitlinien. Deren Geltungsdauer endet am 31. Mai 2022. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat hierzu deshalb gerade ein Anhörungsverfahren eingeleitet, in dessen Rahmen die Verbände Gelegenheit haben, die Bedeutung der europäischen Regelung und notwendigen Änderungsbedarf zu erläutern. „Es gilt auch in Zukunft, in einem rechtssicheren Rahmen unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern. Lieferanten und Hersteller dürfen den Händlern deshalb beispielsweise grundsätzlich nicht verbieten, ihre Waren über bestimmte Vertriebskanäle zu verkaufen“, so HDE-Rechtsexperte Peter Schröder. Die aktuell geltenden Vorgaben seien bereits eine gute Grundlage. An einigen Stellen müsse vor allem mit Blick auf die Digitalisierung aber nachgeschärft und konkretisiert werden.
„Pauschale Plattformverbote müssen in jedem Fall als unzulässig gelten. Denn viele kleinere Händler finden den Zugang zum Kunden im Internet in der Praxis nur über Online-Plattformen“, so Schröder weiter. Die Entscheidung, über welchen Kanal der Händler den Kunden seine Waren anbiete, müsse allein bei ihm liegen. Schließlich trage der Händler auch das Risiko, falls die Waren keinen Absatz finden. Darüber hinaus fordert der HDE, dass die Vorteile von Listungsgebühren und Werbekostenzuschüsse in den Leitlinien deutlicher als bisher herausgearbeitet werden. Beides führe zu einer angemessenen Risikoverteilung zwischen Handel und Industrie und einem breiten sowie innovativen Angebot im Interesse der Verbraucher.