Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert die Vorschläge der EU-Kommission zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft.
„Die EU-Kommission hat zwar das Problem benannt, der Lösungsansatz allerdings überzeugt nicht“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Änderungen internationaler Steuerregeln machten nur dann Sinn, wenn sie zumindest auf OECD-Ebene erfolgen. „Die EU kann hier nicht im Alleingang agieren“, so Genth weiter. Doppelbesteuerungen seien geradezu vorprogrammiert.
Die EU-Kommission habe aber zu Recht erkannt, dass die derzeitigen internationalen Steuerregeln mit Blick auf die Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß seien. Derzeit könne eine Gewinnbesteuerung nur dort erfolgen, wo ein Unternehmen physisch präsent ist. „Das ist ein Modell aus Zeiten, in denen Unternehmen ohne physische Präsenz kaum nennenswert einen Markt bedienen und Geld verdienen konnten. Im digitalen Zeitalter stimmen diese Grundannahmen nicht mehr“, so Genth weiter. Vor diesem Hintergrund sei es deshalb nachvollziehbar, wenn die EU-Kommission über neue internationale Steuerregeln nachdenke. Die von der Kommission vorgeschlagene digitale Präsenz in einem EU-Mitgliedstaat soll auch dort eine Besteuerung von Gewinnen ermöglichen. Als Zwischenschritt schlägt die EU-Kommission eine umsatzsteuerähnliche Abgabe auf digitale Dienstleistungen vor. Die Abgabe soll nicht auf Umsätze im Warenhandel erhoben werden.