In einem Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz macht der Handelsverband Deutschland (HDE) deutlich, dass die vom Gesetzgeber gesetzte Frist zur Nachrüstung von Kassensystemen nicht eingehalten werden kann.
Grund ist, dass noch keine entsprechenden technischen Sicherheitseinrichtungen verfügbar sind. Nach den Vorgaben des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen muss jede Kasse ab 2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung besitzen. Damit soll sichergestellt werden, dass Kassendaten nicht manipuliert werden können. „Die Vorgaben an die technischen Sicherheitseinrichtungen wurden spät festgelegt und sind in der Praxis schwer anwendbar. Damit fehlt auch im Handel die entscheidende Hardware, um das Gesetz umzusetzen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Der HDE fordert deshalb den Finanzminister dazu auf, den Startzeitpunkt zu verschieben. „Der Handel darf nicht Leidtragender der verzögerten Umsetzung der Vorgaben sein. Wir brauchen jetzt eine rasche Lösung, damit die Handelsunternehmen rechtssicher arbeiten können“, so Genth weiter. Weite Teile des Einzelhandels stehen ohnehin generell nicht im Fokus des Gesetzes, da sie im unternehmerischen Eigeninteresse bereits ausgereifte Systeme haben, die Manipulationen vor Ort ausschließen. Mindestens für diese Unternehmen müssten weitreichende Ausnahmemöglichkeiten geschaffen werden, dies lässt das Gesetz in seiner Ausgestaltung auch zu.