Der heute veröffentlichte HDE-Online-Monitor zeigt den großen Anteil des Online-Marktplatzes Amazon am Umsatzwachstum im E-Commerce in Deutschland im vergangenen Jahr.
Davon profitieren auch viele mittelständische Händler, die den Online-Marktplatz für eigene Verkäufe nutzen. Der Gesetzgeber muss dabei allerdings den fairen Wettbewerb mit internationalen Anbietern auch aus Nicht-EU-Ländern sicherstellen.
„Online-Marktplätze sind Top-Vertriebswege für den stationären Einzelhandel. Gerade für den Mittelstand bietet das große Chancen“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Der aktuelle HDE-Online-Monitor macht deutlich, dass zwölf Prozent der Onlineumsätze in Deutschland im Jahr 2017 von ursprünglich stationären Händlern über Amazon Marketplace erzielt wurden. Insgesamt erwartet der HDE für 2018 ein Online-Umsatzplus von knapp zehn Prozent auf ein Nettoumsatzvolumen von 53,6 Milliarden Euro. Die größten absoluten Umsatzzuwächse kommen dabei laut HDE-Online-Monitor aus den Bereichen Amazon Marketplace (+2,1 Mrd. Euro), Amazon Handelsumsatz (+1,1 Mrd. Euro), Fashion & Accessoires (+1,1 Mrd. Euro), sowie CE/Elektro (+ 1,1 Mrd. Euro). Auf Amazon inklusive seines Marketplace entfielen 2017 46 Prozent des Onlineumsatzes in Deutschland. Angesichts dieser Zahlen ist eine möglichst faire Partnerschaft zwischen den Online-Plattformen und dem mittelständischen Handel umso wichtiger. Dazu soll der HDE-Marktplatz-Monitor (handel4punkt0.de/marktplatzmonitor) beitragen. Über dieses Angebot können Händler von konkreten Erfahrungen mit unfairen Handelspraktiken und potenziell missbräuchlichen Vertragsklauseln berichten.
Die Online-Plattformen bieten aber auch kleineren Händlern aus Nicht-EU-Ländern einfachen Zugang zum europäischen und zum deutschen Markt. Damit an dieser Stelle ein fairer Wettbewerb mit in der EU ansässigen Händlern gewährleistet ist, muss die Politik möglichst schnell sicherstellen, dass auch bei Online-Verkäufen aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland korrekte Umsatzsteuerzahlungen abgeführt und Verbraucherschutzvorgaben eingehalten werden. Bisher ist das bei Verkäufen von Händlern aus Nicht-EU-Ländern über Online-Plattformen nicht immer gewährleistet. Tromp: „Wer hierzulande Waren verkauft, muss sich auch an die hier gültigen Gesetze halten. Ansonsten sind die einheimischen Händler im Wettbewerb benachteiligt.“