Mit einem aktuellen Urteil erklärt der Bundesgerichtshof ein Verbot zur Nutzung von Preissuchmaschinen im Online-Handel für unzulässig und stärkt damit die Marktposition kleinerer und mittelgroßer Händler. Das Gericht verhindert auf diese Weise neue Wettbewerbsbeschränkungen durch die Hersteller.
„Preissuchmaschinen intensivieren den Wettbewerb auf Händlerebene und bieten auch dem Mittelstand eine Chance, neue Kundengruppen zu gewinnen“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Das BGH-Urteil sei umso wichtiger, als zuvor der Europäische Gerichtshof (EuGH) Herstellern von Luxusartikeln mehr Möglichkeiten eingeräumt hatte, den Händlern in selektiven Vertriebssystemen die Nutzung von Verkaufsplattformen im Internet zu verbieten. Tromp: „Damit haben gerade Händler kleinerer und mittlerer Größe weniger Chancen, die Kunden über Verkaufsplattformen im Internet zu erreichen, der Wettbewerb wird durch solche Verbote der Hersteller eingeschränkt.“
Wie wichtig Preissuchmaschinen im Wettbewerb um die Kunden sind, zeigen aktuelle Zahlen einer im Auftrag des HDE durchgeführten Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach. Demnach würde fast jeder zweite Online-Käufer auf (Preis-)Suchmaschinen ausweichen, wenn Verkaufsplattformen nicht zur Verfügung ständen. Die Entscheidung des BGH stellt daher aus Sicht des HDE ein wichtiges Korrektiv bei Plattformverboten dar und verhindert Beschränkungen der Preissetzungsfreiheit des Handels auch im Interesse der Verbraucher.