Inländische Unternehmen müssen keinen Steuerabzug für Ihre Onlinewerbung bei ausländischen Großkonzernen wie Google, Facebook, Instagram befürchten. Darauf einigten sich Bund und Länder.
„Das ist eine gute Nachricht“, sagt der HDE-Steuerexperte Jochen Bohne. „Eine Quellensteuerpflicht hätte die Unternehmen erheblich belastet, zum Teil rückwirkend.“ Der deutsche Werbetreibende kann die Quellensteuer aufgrund vertraglicher Ausschlüsse in aller Regel nicht an die ausländischen Unternehmen weiterbelasten. In der Konsequenz hätte sich Onlinewerbung für die Einzelhändler massiv verteuert. Für viele Unternehmen in Deutschland ist Onlinewerbung unverzichtbar, um national und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Rechtsfrage, ob bei entsprechenden Zahlungen an ausländische Anbieter vom inländischen Werbetreibenden ein Steuerabzug vorzunehmen ist, hat dementsprechend für Verunsicherung bei den Unternehmen gesorgt.