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Aktuelles

Während die Trilog-Verhandlungen zur Richtlinie über digitale Inhalte bereits in vollem Gange sind, hat der IMCO-Ausschuss des Europäischen Parlamentes (Binnenmarkt & Verbraucherschutz) am 22. Februar 2018 den Bericht von Pascal Arimont (EVP, BE) über die Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels angenommen (Text liegt noch nicht vor).


Nachdem im Juni 2017 der Rat der Justizminister seinen Standpunkt zur Richtlinie über die Bereitstellung digitaler Inhalte festgelegt hatte, wurde am 21. November 2017 im Binnenmarkt- und Rechtsauschuss des Europäischen Parlamentes der Bericht der beiden deutschen Berichterstatter Evelyne Gebhardt (SPD) und Axel Voss (CDU) angenommen. 


Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlamentes hatte am 25. April 2017 den Bericht des zuständigen Berichterstatters Morten Løkkegaard (DK, ALDE) zum Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur „Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ angenommen.


Die Gesetzgeber diskutieren auf EU-Ebene z.Z. zwei Vorschläge für EU-Richtlinien zur Harmonisierung einzelner Aspekte des Vertragsrechts im Online-Handel. Nun gab es im Rat der Justizminister eine Einigung zum Vorschlag über digitale Inhalte (der Sachgüter-Vorschlag wurde dort noch nicht diskutiert). Die geplanten Vorschriften tangieren überwiegend den Regelungsbereich der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie (1999/44/EG):