Die EU-Kommission präsentiert mit dem "New Deal for Consumers" Gesetzesvorschläge zur grundlegenden Überarbeitung des Verbraucherschutzes.
Die EU-Kommission präsentiert mit dem "New Deal for Consumers" Gesetzesvorschläge zur grundlegenden Überarbeitung des Verbraucherschutzes.
Der Online-Handel mit Lebensmitteln gibt Anlass zur Sorge für die Kontrollbehörden. Fast 800 Webseiten wurden bei einer erstmalig organisierten europaweiten Kontrollaktion aufgrund von falscher Etikettierung, falscher Angaben oder fehlender Genehmigung als mangelhaft beanstandet.
Mit Blick auf die laufenden Sondierungsgespräche zur Bildung einer neuen Bundesregierung fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) von der Politik wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs nach dem Lauterkeitsrecht.
Das Europäische Parlament hatte am 14. September 2017 den Bericht des zuständigen Berichterstatters Morten Løkkegaard (DK, ALDE) zum Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur „Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ angenommen. Nun hat der Rat der Arbeits- und Sozialminister nachgezogen und sich ebenfalls auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt.
Um die Debatte mit der wirtschaftlichen Realität in Einklang zu bringen und Klarheit zum Status quo der Preisdifferenzierung im Handel zu schaffen, hat der HDE eine Studie zum Thema "Preisdifferenzierung im Handel" in Auftrag gegeben. Die Universität zu Köln, das DICE Institut der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und das IFH Köln haben das Thema aus Unternehmens-, Markt- und Konsumentenperspektive beleuchtet.
Am 13. Juli 2017 hatten sich die Verhandlungsführer von Europäischem Parlament, Ministerrat und Kommission im Trilog auf einen abschließenden Text zur Revision der Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (EG/2006/2004, „CPC-Verordnung“) geeinigt.
Dieser Text wurde nun formal vom Plenum des Europäischen Parlaments mit 591 Stimmen gegen 80 bei 15 Enthaltungen angenommen.
Die Muster-AGB des HDE wurden gerade aktualisiert. Ergänzt wurden die Muster-AGB mit einem Hinweis auf die Verbraucherschlichtung. Dabei wurde unterstellt, dass bei den Online-Händlern keine Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren besteht. Dies entspricht nach unserer Wahrnehmung dem vorherrschenden Interesse in der Branche.
Die Europäische Kommission hatte am 25. Mai 2016 einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der eine Revision der Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (EG/2006/2004, „CPC-Verordnung“ genannt) vorsieht. Die Verordnung regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von nationalen Verbraucherschutzbehörden bei Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze durch Unternehmen.
Anfang Juni legten die SPD-geführten Ministerien – BMWi, BMAS und BMJV – ein gemeinsames Positionspapier zur Digitalpolitik vor. In diesem wurde erstmals die Überprüfbarkeit von Algorithmen hinsichtlich ihrer Einhaltung des Diskriminierungsverbots und lauterkeitsrechtlicher Vorgaben durch eine Kontrollinstanz gefordert. Der Fokus liegt dabei auf Algorithmen, die Prognosen über menschliches Verhalten treffen und Entscheidungen beeinflussen oder vorbereiten.
Seit Jahren leiden die Einzelhandelsunternehmen unter dem Missbrauch der Abmahnmöglichkeiten nach dem Lauterkeitsrecht. Die geltende Rechtslage ist von einem immer größeren Kreis von Rechtsanwälten und Abmahnvereinen als leichte Einnahmequelle erkannt worden.
Die Europäische Kommission startete im vergangenen Sommer einen Fitness-Check der bestehenden EU-Verbraucherschutzgesetzgebung. Die Ergebnisse liegen nun vor.
Im Hinblick auf die politische Diskussion über die Möglichkeit, die Preise im Einzelhandel zeitlich, örtlich und individuell zu differenzieren, hat der HDE ein Positionspapier vorgelegt.
Unter dem Motto „gleiches Web für alle“ diskutierten in den letzten Tagen auf der Internetmesse re:publica Webseitenbetreiber über die Anforderungen an barrierefreie Webseiten.
Die Europäische Kommission hatte am 2. Dezember 2015 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur „Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ präsentiert.
Der HDE warnt im Hinblick auf die Digitalisierung der Wirtschaft vor Überregulierungen.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager (Dänemark) hatte im Mai 2015 eine kartellrechtliche Sektoruntersuchung zur Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs im Online-Handel eingeleitet.
Mit Blick auf die Europawahl in diesem Jahr fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) Freiraum für digitale Innovationen von den EU-Institutionen.
Derzeit dominieren News über kassenlose Stores wie beispielsweise AmazonGo die Fachmedien, aber es gibt auch zahlreiche Schlagzeilen über unabhängige Self-Checkout-Technologien, die von den großen Ketten in Deutschland getestet und implementiert werden. Wie Self-Checkout-Lösungen stationären Läden helfen können, sich gegen den wachsenden Online-Handel zu wehren, erfahren Sie in diesem kurzen Gastbeitrag.
Durch den Lockdown haben die Kartenzahlungen im Einzelhandel stark zugenommen. Einerseits wurden Kunden dazu angehalten, bei Möglichkeit bargeldlos zu bezahlen und zum anderen hat der Verkauf vermehrt über Online-Kanäle stattgefunden.
Der HDE Erfahrungsaustausch am 01.04.2021 mit Dominique Bächler von treibauf, behandelte das Thema: Kartenzahlungen aus stationärem und online Verkauf automatisiert abgleichen.
Bargeldloses Bezahlen auf dem Vormarsch
Hände waschen, desinfizieren und möglichst bitte bargeldlos bezahlen, am besten nur die Karte auflegen oder mobiles Payment via Smartphone verwenden. Durch Corona ist bargeldloses Bezahlen auf dem Vormarsch - das Volumen hat sich enorm erhöht. Die Entwicklungen im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs erzeugen gleichzeitig eine gestiegene Komplexität im Umgang und Abgleich der Zahlungsdaten, verursacht durch die verschiedenen Möglichkeiten und Anbieter. Die manuelle Bearbeitung der Zahlungsströme war schon immer komplex und wird es dadurch umso mehr.
Die Aufwändige Abstimmung zwischen Forderungen und Zahlungseingängen bargeldloser Zahlungen stellt eine große Herausforderung dar. Wird an dieser Stelle kein Tool, dass die Zahlungsströme automatisiert erfasst und einpflegt, verwendet, dann bleibt zumeist ein Berg an aufwändiger manueller Abstimmungsarbeit für Händlerinnen und Händler bestehen:
Um diesen Herausforderungen Einhalt zu gebieten, existieren verschiedene API-Softwarelösungen, die die Zahlungsströme automatisiert erfassen und in die bestehenden Systeme von Händlerinnen und Händlern integrieren.
Matchbox: Der automatische Debitorenabgleich für den bargeldlosen Zahlungsverkehr
Eine solche Lösung stellt die Software Matchbox des Schweizer Unternehmens treibauf dar. Die Vision lautet, bargeldlose Zahlungen in der Abwicklung und Verarbeitung für Händlerinnen und Händler zu vereinfachen. Betrachtet man den Zahlungsverkehr vieler Händlerinnen und Händler, dann fällt auf, dass häufig ein heterogenes Umfeld mit Lücken zwischen verschiedenen Instanzen besteht, beispielsweise im Zahlungsverkehr zwischen Systemen der Händlerinnen und Händler und Banken-Systemen. Das kann zum einen dort sein, wo es um die Anbindung von Terminals an das Kassensystem geht und zum anderen im Back-Office-Bereich, beispielsweise in der Buchhaltung, wenn es darum geht die bargeldlosen Zahlungen korrekt in das eigene ERP-System zu verbuchen. Matchbox automatisiert den Debitorenabgleich im bargeldlosen Zahlungsverkehr und bringt Transparenz in die Kosten
So funktioniert Matchbox:
Die Software importiert zunächst alle Datensätze von Kasse und Kartenverarbeitern. Im Anschluss werden die Datensätze voll automatisch miteinander abgeglichen und homogenisiert. Treten an dieser Stelle Abweichungen ein, sind manuelle Korrekturen über die Benutzeroberfläche möglich. Die ausgeglichenen Buchungssätze werden nun automatisch in das jeweilige Buchhaltungssystem exportiert. Auftretende Abweichungen können in einem detaillierten Reporting aufgelistet werden, ebenso wie für die Kosten detaillierte Statistiken aufbereitet werden können. Außerdem ermöglicht die Software, dass Vergleiche zwischen verschiedenen Zahlungsarten oder organisatorischen Einheiten detailliert ausgegeben werden.
Die Vorteile von Matchbox auf einen Blick:
Shopping mit Terminbuchung. Unter bestimmten Bedingungen und in eingeschränkter Form dürfen seit dieser Woche wieder Geschäfte öffnen. Viele Händlerinnen und Händler stellen sich nun die Frage, wie sie die Terminbuchung möglichst schnell, einfach und effektiv umsetzen können.
Der HDE Erfahrungsaustausch am 11.03.2021 mit Christian Spancken, Google Zukunftswerkstatt, behandelte das Thema: Mit Terminbuchungssystemen aus dem Lockdown.
Einkaufen soll mit vorher gebuchten Terminen nach dem sogenannten “Click & Meet“-Prinzip wieder ermöglicht werden. Eine Möglichkeit für Händlerinnen und Händler, um eine schnelle Lösung für die Organisation von Terminen zu schaffen, bietet die Terminbuchungsfunktion von Google “Mit Google reservieren“.
Wie kann die “Mit Google reservieren“-Funktion implementiert werden?
Die Reservierungsfunktion ist ursprünglich für die Tischreservierung für Restaurants entwickelt worden. Durch die aktuellen Maßnahmen zur Öffnung der Geschäfte ist diese Funktion nun auch für andere Branchen, wie Fitnessstudios, Kosmetikstudios und auch Einzelhändler interessant und relevant geworden.
Dadurch, dass diese Funktion bislang nur für bestimmte Branchen/Zielgruppen relevant war, ist diese Funktion noch nicht für alle Branchen freigeschaltet. Die Entwickler von Google arbeiten daran, dass die Funktion bald in vollem Umfang allen Branchen zur Verfügung steht. Über einen Umweg kann dennoch jeder von der Funktionalität Gebrauch machen.
Grundsätzlich funktioniert “Google My Business“ und damit die Terminbuchungsfunktion nur in Zusammenarbeit mit einem Drittanbieter. Das bedeutet es wird immer ein externes Tool benötigt, dass die Buchungsdaten verwaltet, beispielsweise Personen- und Termindaten.
Hands-on:
Gehen Sie zunächst auf Ihr “Google My Business“-Profil (kostenfrei) und öffnen Sie einen Eintrag. Über den Info-Reiter (auf der linken Seite) können Sie nun eine primäre Kategorie (Branche) Ihres Unternehmens angeben. Unternehmen der Branchen, für die die Funktion noch nicht implementiert ist, müssen als schnelle Notlösung an dieser Stelle eine alternative Primärkategorie wählen (z.B. Restaurants). Nachdem die Primärkategorie aktualisiert ist, wird ein Buchungen-Reiter (auf der linken Seite) angezeigt, über den die Termine verwaltet werden können.
Die Funktion ist nun implementiert. Sucht nun jemand über die Google-Suche nach Ihrem Unternehmen wird im Bereich des Unternehmens-Steckbriefs ein Feld mit der Aufschrift “Online Buchen“ angezeigt, über die potenzielle Kundinnen und Kunden direkt einen Termin buchen können.
Wenn ich für Google ein Restaurant bin… entstehen daraus nicht andere Nachteile?
Es entsteht ein zentraler Nachteil. Potenzielle Kundinnen und Kunden, die beispielsweise über die Google-Suche nach Modegeschäften in der Nähe suchen würden nun nicht mehr das eigene Geschäft angezeigt bekommen, da es als Restaurant kategorisiert wurde. Um diesen Effekt abzuschwächen besteht die Möglichkeit neben einer Primärkategorie weitere Kategorien anzugeben, die ebenfalls bei der Suche berücksichtigt werden. Ansonsten muss noch (schätzungsweise) bis zu zwei Monate gewartet werden, bis die Reservierungs-Funktion auch für Primärkategorien des Einzelhandels implementiert wird.
Die Vorteile überwiegen
“Mit Google reservieren“ bietet viele Möglichkeiten. Neben reinen Online-Terminbuchungen kann damit beispielsweise über gekoppelte Anwendungen, wie Google Kalender oder Gmail die Woche geplant werden. Außerdem können verschiedene Leistungen (z.B. verschiedene Preispakete) angelegt werden, die bei der Buchung von Kundinnen und Kunden sozusagen im Vorfeld gebucht werden. Das eröffnet besonders in Zeiten von begrenzten Besucherzahlen in Geschäften eine Chance, Produkte zur Abholung vorzubereiten und ein effizientes “Click & Meet“ zu ermöglichen.
Neben der reinen Buchung können auch weitere Services über die Google Reserve Funktion genutzt werden. So können beispielsweise neben einfachen Zeitslots weitere Öffnungszeiten für Services wie Abholung, Zum Mitnehmen, Drive-In etc. angeboten werden.
Welcher externe Anbieter für die Buchungsverwaltung sollte gewählt werden?
Es gibt eine ganze Reihe verschiedener Anbieter, die je nach Bedarf besser und schlechter passen. Gemeinsam haben nahezu alle, dass sie sowohl kostenfreie (dafür beschränkte) Angebote unterbreiten und bei Bedarf kostenpflichtige Pakete mit größerem Funktionsumfang anbieten. Im kostenfreien Paket sind meistens zwischen 50-100 Buchungen pro Monat möglich. Reicht diese Menge nicht aus oder werden weitere Funktionalitäten (beispielsweise Push-Benachrichtigungen bei Buchungen) benötigt stehen die aufpreispflichtigen Pakete zur Verfügung, die dann unbegrenzte Anzahl an Terminbuchungen ermöglichen. Zwei mögliche Anbieter sind appointy und SimplyBook.
Wie sieht das im Backend aus?
Zunächst müssen Sie sich bei einem der Anbieter registrieren. Am Beispiel von appointy können dort im Anschluss verschiedene Ladengeschäfte für die Buchungen angelegt werden. Außerdem können Mitarbeiter Kunden zugeordnet werden, Geschäftszeiten angegeben werde sowie bestimmte Serviceleistungen wie verschiedene Zeitslots angegeben werden.
Alle Buchungen werden übersichtlich in einem Kalender angezeigt. Neben dem Anlegen und Pflegen von Kundeninformationen (wie in einem CRM) können Auswertungen, beispielsweise wie viele Termine es gab oder wie die Termineinhaltung war, vorgenommen werden.
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