• 030 72 62 50 0
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Aktuelles

Das Europäische Parlament hatte am 14. September 2017 den Bericht des zuständigen Berichterstatters Morten Løkkegaard (DK, ALDE) zum Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur „Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ angenommen. Nun hat der Rat der Arbeits- und Sozialminister nachgezogen und sich ebenfalls auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt.


Um die Debatte mit der wirtschaftlichen Realität in Einklang zu bringen und Klarheit zum Status quo der Preisdifferenzierung im Handel zu schaffen, hat der HDE eine Studie zum Thema "Preisdifferenzierung im Handel" in Auftrag gegeben. Die Universität zu Köln, das DICE Institut der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und das IFH Köln haben das Thema aus Unternehmens-, Markt- und Konsumentenperspektive beleuchtet. 


Am 13. Juli 2017 hatten sich die Verhandlungsführer von Europäischem Parlament, Ministerrat und Kommission im Trilog auf einen abschließenden Text zur Revision der Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (EG/2006/2004, „CPC-Verordnung“) geeinigt.

Dieser Text wurde nun formal vom Plenum des Europäischen Parlaments mit 591 Stimmen gegen 80 bei 15 Enthaltungen angenommen.


Die Muster-AGB des HDE wurden gerade aktualisiert.  Ergänzt wurden die Muster-AGB mit einem Hinweis auf die Verbraucherschlichtung. Dabei wurde unterstellt, dass bei den Online-Händlern keine Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren besteht. Dies entspricht nach unserer Wahrnehmung dem vorherrschenden Interesse in der Branche.


Die Europäische Kommission hatte am 25. Mai 2016 einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der eine Revision der Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (EG/2006/2004, „CPC-Verordnung“ genannt) vorsieht. Die Verordnung regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von nationalen Verbraucherschutzbehörden bei Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze durch Unternehmen.


Anfang Juni legten die SPD-geführten Ministerien – BMWi, BMAS und BMJV – ein gemeinsames Positionspapier zur Digitalpolitik vor. In diesem wurde erstmals die Überprüfbarkeit von Algorithmen hinsichtlich ihrer Einhaltung des Diskriminierungsverbots und lauterkeitsrechtlicher Vorgaben durch eine Kontrollinstanz gefordert. Der Fokus liegt dabei auf Algorithmen, die Prognosen über menschliches Verhalten treffen und Entscheidungen beeinflussen oder vorbereiten.


Kassenlose Stores und Self-Checkout

Derzeit dominieren News über kassenlose Stores wie beispielsweise AmazonGo die Fachmedien, aber es gibt auch zahlreiche Schlagzeilen über unabhängige Self-Checkout-Technologien, die von den großen Ketten in Deutschland getestet und implementiert werden. Wie Self-Checkout-Lösungen  stationären Läden helfen können, sich gegen den wachsenden Online-Handel zu wehren, erfahren Sie in diesem kurzen Gastbeitrag.


Kartenzahlungen aus stationärem und online Verkauf automatisiert abgleichen

Durch den Lockdown haben die Kartenzahlungen im Einzelhandel stark zugenommen. Einerseits wurden Kunden dazu angehalten, bei Möglichkeit bargeldlos zu bezahlen und zum anderen hat der Verkauf vermehrt über Online-Kanäle stattgefunden.

Der HDE Erfahrungsaustausch am 01.04.2021 mit Dominique Bächler von treibauf, behandelte das Thema: Kartenzahlungen aus stationärem und online Verkauf automatisiert abgleichen.

 

Bargeldloses Bezahlen auf dem Vormarsch

Hände waschen, desinfizieren und möglichst bitte bargeldlos bezahlen, am besten nur die Karte auflegen oder mobiles Payment via Smartphone verwenden. Durch Corona ist bargeldloses Bezahlen auf dem Vormarsch - das Volumen hat sich enorm erhöht. Die Entwicklungen im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs erzeugen gleichzeitig eine gestiegene Komplexität im Umgang und Abgleich der Zahlungsdaten, verursacht durch die verschiedenen Möglichkeiten und Anbieter. Die manuelle Bearbeitung der Zahlungsströme war schon immer komplex und wird es dadurch umso mehr.

Die Aufwändige Abstimmung zwischen Forderungen und Zahlungseingängen bargeldloser Zahlungen stellt eine große Herausforderung dar. Wird an dieser Stelle kein Tool, dass die Zahlungsströme automatisiert erfasst und einpflegt, verwendet, dann bleibt zumeist ein Berg an aufwändiger manueller Abstimmungsarbeit für Händlerinnen und Händler bestehen:

  • Viele Excel-Files
  • Viel Papier
  • Zeitaufwändige manuelle Arbeit
  • Fehlersuche
  • Keine Transparenz zu Kosten

Um diesen Herausforderungen Einhalt zu gebieten, existieren verschiedene API-Softwarelösungen, die die Zahlungsströme automatisiert erfassen und in die bestehenden Systeme von Händlerinnen und Händlern integrieren.

Matchbox: Der automatische Debitorenabgleich für den bargeldlosen Zahlungsverkehr

Eine solche Lösung stellt die Software Matchbox des Schweizer Unternehmens treibauf dar. Die Vision lautet, bargeldlose Zahlungen in der Abwicklung und Verarbeitung für Händlerinnen und Händler zu vereinfachen. Betrachtet man den Zahlungsverkehr vieler Händlerinnen und Händler, dann fällt auf, dass häufig ein heterogenes Umfeld mit Lücken zwischen verschiedenen Instanzen besteht, beispielsweise im Zahlungsverkehr zwischen Systemen der Händlerinnen und Händler und Banken-Systemen. Das kann zum einen dort sein, wo es um die Anbindung von Terminals an das Kassensystem geht und zum anderen im Back-Office-Bereich, beispielsweise in der Buchhaltung, wenn es darum geht die bargeldlosen Zahlungen korrekt in das eigene ERP-System zu verbuchen. Matchbox automatisiert den Debitorenabgleich im bargeldlosen Zahlungsverkehr und bringt Transparenz in die Kosten

So funktioniert Matchbox:

Die Software importiert zunächst alle Datensätze von Kasse und Kartenverarbeitern. Im Anschluss werden die Datensätze voll automatisch miteinander abgeglichen und homogenisiert. Treten an dieser Stelle Abweichungen ein, sind manuelle Korrekturen über die Benutzeroberfläche möglich. Die ausgeglichenen Buchungssätze werden nun automatisch in das jeweilige Buchhaltungssystem exportiert. Auftretende Abweichungen können in einem detaillierten Reporting aufgelistet werden, ebenso wie für die Kosten detaillierte Statistiken aufbereitet werden können. Außerdem ermöglicht die Software, dass Vergleiche zwischen verschiedenen Zahlungsarten oder organisatorischen Einheiten detailliert ausgegeben werden.

Die Vorteile von Matchbox auf einen Blick:

  • Zeitersparnis: Durch die Automatisierung wird viel Zeit eingespart und Händlerinnen und Händler können sich ihren Kernthemen widmen.
  • Transparenz: Die Kosten und Strukturen der Zahlungen sind auf einen Blick ersichtlich.
  • Reibungslose Integration: Die Software lässt sich reibungslos in das Buchhaltungssystem eines Unternehmens integrieren und an individuelle Buchungsregeln anpassen.
  • Universelle Kompatibilität: Matchbox verarbeitet alle Karten, mobile Zahlungen sowie Bargeldabschöpfungen, funktioniert für alle Terminals und führt die Informationen aller Kassensysteme und Webshops zusammen.
  • International: Matchbox funktioniert in allen Ländern.
  • Regelmäßige Updates: Matchbox wird laufend angepasst und weiterentwickelt, um auch bei sich verändernden Bedingungen stets up-to-date zu bleiben.
  • Handhabung: Benutzeroberfläche ist einfach und intuitiv aufgebaut, damit manuelle Anpassungen schnell von der Hand gehen.