Aktuell diskutierte Vorschläge, Online-Händlern gesetzlich zu verbieten, von den Kunden zurückgesendete Waren zu entsorgen, lehnt der Handelsverband Deutschland (HDE) ab.
Aktuell diskutierte Vorschläge, Online-Händlern gesetzlich zu verbieten, von den Kunden zurückgesendete Waren zu entsorgen, lehnt der Handelsverband Deutschland (HDE) ab.
Der HDE-Online-Monitor 2019 bietet Marktdaten und Analysen zum Onlinehandel in Deutschland. Auf 53,3 Milliarden Euro* ist der deutsche Onlinehandel im Jahr 2018 gewachsen. Die Wachstumsrate ist mit zuletzt 9,1 Prozent weiter rückläufig. Der absolute Zuwachs ist mit mehr als 4,4 Milliarden jedoch ähnlich hoch wie im Vorjahr. Sowohl diese als auch weitere Zahlen und Statistiken finden Sie in der Broschüre.
>> hier den HDE-Online-Monitor 2019 downloaden
Bei einem Festakt mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum 100-jährigen Verbandsjubiläum des Handelsverbandes Deutschland machte HDE-Präsident Josef Sanktjohanser deutlich, dass in Zeiten der Digitalisierung insbesondere die mittelständischen Händler auf faire Wettbewerbsbedingungen angewiesen sind.
Positiv bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) die Einigung der EU-Institutionen auf Regelungen für einen faireren internationalen Online-Handel.
Aktuell betreibt Amazon einen Pop-up-Store in Berlin, um so im Vorweihnachtsgeschäft auch vor Ort präsent zu sein. In diesem Ladengeschäft finden Verbraucher für fünf Tage in prominenter Lage (Kurfürstendamm 26a) eine Auswahl an Produkten aus dem Online-Sortiment. Zusätzlich gibt es vor Ort auch Events wie Konzerte oder Lesungen. HDE-Chef Stephan Tromp hat sich den Store für neuhandeln.de näher angesehen und zeigt sich – soviel sei verraten – begeistert.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) rechnet damit, dass die Umsätze im Weihnachtsgeschäft erstmals über 100 Milliarden Euro liegen. Für das Gesamtjahr hebt der Verband seine Umsatzprognose auf +2,3 Prozent an.
Beim HDE-Forum Handel 4.0 in Berlin betonte HDE-Logistikexperte Ulrich Binnebößel am Montag (5.11.), dass sich die Zeitfenster der Lieferdienste vor allem an den Bedürfnissen der Kunden ausrichten müssen: „Die schnelle Lieferung der im Internet bestellten Waren ist kein Selbstzweck.
Rund zweieinhalb Jahre nach initialem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist zum 3. Juli 2021 die erste Novelle der Gesetzgebung wirksam geworden. Die Überarbeitung bringt zahlreiche Änderungen mit sich – für Händler*innen mit Online-Vertrieb ebenso wie für den stationären Handel. Wir fassen zusammen, was sich geändert hat, welche Übergangsfristen gelten und worauf besonders zu achten ist.
Zur Zeit verhandeln die EU-Institutionen im Trilog eine neue EU-Richtlinie zum Thema Barrierefreiheit (siehe letztes Update). Damit sollen harmonisierte Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen auf EU-Ebene festgelegt und nationale Maßnahmen auf dem Gebiet der Barrierefreiheit harmonisiert bzw. ggf. geschaffen werden.
Mit Unverständnis reagiert der Handelsverband Deutschland (HDE) auf die Kritik der Verbraucherschutzministerkonferenz an den Plänen der EU-Kommission zur Modernisierung des Verbrauchervertragsrechts im Online-Handel: „Die EU-Kommission will das Widerrufsrecht im Online-Handel keineswegs aufweichen, sondern besser auf seinen ursprünglichen Zweck fokussieren“, so HDE-Rechts-Experte Peter Schröder.
Die EU-Kommission präsentiert mit dem "New Deal for Consumers" Gesetzesvorschläge zur grundlegenden Überarbeitung des Verbraucherschutzes.
Der Online-Handel mit Lebensmitteln gibt Anlass zur Sorge für die Kontrollbehörden. Fast 800 Webseiten wurden bei einer erstmalig organisierten europaweiten Kontrollaktion aufgrund von falscher Etikettierung, falscher Angaben oder fehlender Genehmigung als mangelhaft beanstandet.
Mit Blick auf die laufenden Sondierungsgespräche zur Bildung einer neuen Bundesregierung fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) von der Politik wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs nach dem Lauterkeitsrecht.
Das Europäische Parlament hatte am 14. September 2017 den Bericht des zuständigen Berichterstatters Morten Løkkegaard (DK, ALDE) zum Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur „Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ angenommen. Nun hat der Rat der Arbeits- und Sozialminister nachgezogen und sich ebenfalls auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt.
Um die Debatte mit der wirtschaftlichen Realität in Einklang zu bringen und Klarheit zum Status quo der Preisdifferenzierung im Handel zu schaffen, hat der HDE eine Studie zum Thema "Preisdifferenzierung im Handel" in Auftrag gegeben. Die Universität zu Köln, das DICE Institut der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und das IFH Köln haben das Thema aus Unternehmens-, Markt- und Konsumentenperspektive beleuchtet.
Am 13. Juli 2017 hatten sich die Verhandlungsführer von Europäischem Parlament, Ministerrat und Kommission im Trilog auf einen abschließenden Text zur Revision der Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (EG/2006/2004, „CPC-Verordnung“) geeinigt.
Dieser Text wurde nun formal vom Plenum des Europäischen Parlaments mit 591 Stimmen gegen 80 bei 15 Enthaltungen angenommen.
Die Muster-AGB des HDE wurden gerade aktualisiert. Ergänzt wurden die Muster-AGB mit einem Hinweis auf die Verbraucherschlichtung. Dabei wurde unterstellt, dass bei den Online-Händlern keine Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren besteht. Dies entspricht nach unserer Wahrnehmung dem vorherrschenden Interesse in der Branche.
Die Europäische Kommission hatte am 25. Mai 2016 einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der eine Revision der Verordnung über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (EG/2006/2004, „CPC-Verordnung“ genannt) vorsieht. Die Verordnung regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von nationalen Verbraucherschutzbehörden bei Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze durch Unternehmen.
Anfang Juni legten die SPD-geführten Ministerien – BMWi, BMAS und BMJV – ein gemeinsames Positionspapier zur Digitalpolitik vor. In diesem wurde erstmals die Überprüfbarkeit von Algorithmen hinsichtlich ihrer Einhaltung des Diskriminierungsverbots und lauterkeitsrechtlicher Vorgaben durch eine Kontrollinstanz gefordert. Der Fokus liegt dabei auf Algorithmen, die Prognosen über menschliches Verhalten treffen und Entscheidungen beeinflussen oder vorbereiten.
Seit Jahren leiden die Einzelhandelsunternehmen unter dem Missbrauch der Abmahnmöglichkeiten nach dem Lauterkeitsrecht. Die geltende Rechtslage ist von einem immer größeren Kreis von Rechtsanwälten und Abmahnvereinen als leichte Einnahmequelle erkannt worden.
Seite 7 von 15