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Aktuelles

Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass pauschale Plattformverbote grundsätzlich nicht vom Hersteller gerechtfertigt werden können, wenn der Hersteller gleichzeitig seine Produkte direkt über die (verbotene) Plattform vertreibt. Dies ist das wesentliche Ergebnis eines Gesprächs des HDE mit Vertretern der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission.


Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die mittelständischen Händler in Deutschland bislang rund 630 Millionen Euro gekostet. Das zeigt eine aktuelle HDE-Umfrage. Besonders teuer ist dabei demnach die Umsetzung der vorgesehenen Informationspflichten.


Am 8. Juni 2018 sollen im Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ Festlegungen hinsichtlich der Positionierung der Mitgliedsstaaten zum aktuellen Entwurf einer neuen ePrivacy-Verordnung (ePV) getroffen werden. Anschließend an den offenen Brief, den ein breites Bündnis von Verbänden nahezu textgleich an die Minister des Europäischen Rates für Telekommunikation gerichtet hat, haben der HDE und 14 weitere Wirtschaftsverbände ihre Unterstützung für die dort geäußerten Positionen zum Ausdruck gebracht.


Am 25.5.2018 wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft treten. Sie ist dann in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar anwendbares Recht und muss auch von Händlern berücksichtigt werden. Gleichzeitig tritt auch ein vollständig neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) in Kraft, mit dem nationale Spielräume ausgefüllt und notwendige Konkretisierungen der Verordnung vorgenommen werden.